Ramsay aktuell

Mithaftung bei Verkehrsunfällen
Der heutige Beitrag zum Freitag beschäftigt sich mit der Haftung im Straßenverkehr. Wir zählen auch einige Entsorgungsunternehmen zu unseren Kunden. Gerade diese haben einige Herausforderungen

KFZ Versicherung
Wie hängen die Versicherungs-Beiträge mit den Schadenzahlungen zusammen? Im heutigen Beitrag zum Freitag möchten wir auf ein Thema hinweisen, welches seit einiger Zeit vermehrt zu

Beitrag zum Freitag – Überschwemmung
Überschwemmung welche Versicherung ist wofür?

Unwetter, Starkregen, Überschwemmung
So sah es diese Woche wohl in einigen Gegenden der Republik aus. Wenn sie auch einen Schaden haben, dokumentieren Sie bitte per Foto, machen Sie

Kommunikation ? Mit Allen Mitteln !
Heute möchten wir in unserem Beitrag zum Freitag unseren Kunden aus dem Schaustellergewerbe ein paar Neuigkeiten übermitteln. Die Digitalisierung lässt uns ja alle nicht los.

Klimawandel, Erneuerbare Energien, Zero-Emission…
Wir befinden uns in einer sich schnell ändernden Zeit. Viele Änderungen zwingen uns zum schnellen Handeln und zur Anpassung unserer Lebensumstände. Jeder Hauseigentümer hat zumindest
Immer up to date auf dem Versicherungsmarkt
Diebstahl von Reisedokumenten bleibt Risiko des Reisenden
Ein Ehepaar scheiterte mit der Klage auf Rückerstattung des gesamten Reisepreises, nachdem der Frau vor einer Kreuzfahrt der Personalausweis gestohlen worden war.
Das Amtsgericht München entschied, dass der Diebstahl von Reisedokumenten in die Risikosphäre des Reisenden fällt und keine außergewöhnlichen Umstände darstellt. Im verhandelten Fall ging es um ein Ehepaar, das eine Ostsee-Kreuzfahrt gebucht hatte. Am Tag vor der Einschiffung wurde der Personalausweis der Ehefrau in Kopenhagen gestohlen. Trotz einer polizeilichen Verlustmeldung verweigerte das Kreuzfahrtunternehmen die Einschiffung, da kein gültiges Ausweisdokument vorlag.
Das Gericht führte aus, dass der Diebstahl des Personalausweises keinen unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstand darstelle. Die Verantwortung für die Beschaffenheit und den Besitz der Ausweisdokumente liege beim Reisenden und gehöre zu dessen Risikosphäre. Auch das Diebstahlrisiko sei kein allgemeiner, nicht beeinflussbarer Umstand, da jeder durch vorsichtiges Verhalten das Risiko minimieren könne. Zudem sei die Verweigerung der Einschiffung ohne gültiges Ausweisdokument berechtigt, da auch im grenzüberschreitenden Verkehr innerhalb der EU ein gültiges Ausweisdokument erforderlich sei. Eine polizeiliche Verlustmeldung ersetze kein Ausweisdokument.
Vor Reisen sollte man sich ausreichend über die notwendigen Dokumente informieren und diese sicher aufzubewahren. Versicherungen bieten hier Schutz: Eine Reisegepäckversicherung kann den finanziellen Verlust bei Diebstahl von Reisedokumenten abdecken, während eine Reiserücktrittsversicherung im Schadensfall die Stornokosten übernimmt – sofern der Diebstahl als versicherter Grund im Vertrag enthalten ist. Wir beraten Sie gerne zu allen Versicherungen rund um das Thema „Reisen“.