Ramsay aktuell

Bin ich ausreichend versichert?
Diese Frage sollte sich jeder einmal im Jahr stellen. Am Mittwoch war einer unserer Kollegen wieder einmal als ehrenamtlicher Feuerwehrmann die ganze Nacht beschäftigt. Aufgrund

Moin! Moin!
Gerade haben wir wieder zwei Fälle in unserem Kundenkreis gehabt, daher wollen wir das Thema nochmal ins Gedächtnis rufen. Mit dem BGH Urteil vom 20.10.2021

BGH-Urteil: Undichte Fuge im Bad
Wasserschäden, die durch eine undichte Fuge zwischen Duschwanne und Wand entstehen, sind nicht durch die Leitungswasser-Versicherung abgedeckt. Daher muss die Gebäudeversicherung nicht für den Schaden

Windschutzscheibe kaputt? WinTec hilfT!
Wer kennt es nicht? Steinschlag, Scheibe beschädigt, oder gar gerissen. Es muss nicht immer der große Autoglaser aus der Werbung sein, wir haben für Sie

Reifenwechsel = Versicherungswechsel !
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angeheuert auf dem Ramsay Kutter 🙂
Moin zusammen! Ich bin der Neue! Die gute Ute hat Ihren wohlverdienten Ruhestand angetreten, dass bedeutet aber nicht, das Ihre Arbeit wegfällt. Getreu dem Motto:
Immer up to date auf dem Versicherungsmarkt
Diebstahl von Reisedokumenten bleibt Risiko des Reisenden
Ein Ehepaar scheiterte mit der Klage auf Rückerstattung des gesamten Reisepreises, nachdem der Frau vor einer Kreuzfahrt der Personalausweis gestohlen worden war.
Das Amtsgericht München entschied, dass der Diebstahl von Reisedokumenten in die Risikosphäre des Reisenden fällt und keine außergewöhnlichen Umstände darstellt. Im verhandelten Fall ging es um ein Ehepaar, das eine Ostsee-Kreuzfahrt gebucht hatte. Am Tag vor der Einschiffung wurde der Personalausweis der Ehefrau in Kopenhagen gestohlen. Trotz einer polizeilichen Verlustmeldung verweigerte das Kreuzfahrtunternehmen die Einschiffung, da kein gültiges Ausweisdokument vorlag.
Das Gericht führte aus, dass der Diebstahl des Personalausweises keinen unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstand darstelle. Die Verantwortung für die Beschaffenheit und den Besitz der Ausweisdokumente liege beim Reisenden und gehöre zu dessen Risikosphäre. Auch das Diebstahlrisiko sei kein allgemeiner, nicht beeinflussbarer Umstand, da jeder durch vorsichtiges Verhalten das Risiko minimieren könne. Zudem sei die Verweigerung der Einschiffung ohne gültiges Ausweisdokument berechtigt, da auch im grenzüberschreitenden Verkehr innerhalb der EU ein gültiges Ausweisdokument erforderlich sei. Eine polizeiliche Verlustmeldung ersetze kein Ausweisdokument.
Vor Reisen sollte man sich ausreichend über die notwendigen Dokumente informieren und diese sicher aufzubewahren. Versicherungen bieten hier Schutz: Eine Reisegepäckversicherung kann den finanziellen Verlust bei Diebstahl von Reisedokumenten abdecken, während eine Reiserücktrittsversicherung im Schadensfall die Stornokosten übernimmt – sofern der Diebstahl als versicherter Grund im Vertrag enthalten ist. Wir beraten Sie gerne zu allen Versicherungen rund um das Thema „Reisen“.