Ramsay aktuell

Mithaftung bei Verkehrsunfällen
Der heutige Beitrag zum Freitag beschäftigt sich mit der Haftung im Straßenverkehr. Wir zählen auch einige Entsorgungsunternehmen zu unseren Kunden. Gerade diese haben einige Herausforderungen

KFZ Versicherung
Wie hängen die Versicherungs-Beiträge mit den Schadenzahlungen zusammen? Im heutigen Beitrag zum Freitag möchten wir auf ein Thema hinweisen, welches seit einiger Zeit vermehrt zu

Beitrag zum Freitag – Überschwemmung
Überschwemmung welche Versicherung ist wofür?

Unwetter, Starkregen, Überschwemmung
So sah es diese Woche wohl in einigen Gegenden der Republik aus. Wenn sie auch einen Schaden haben, dokumentieren Sie bitte per Foto, machen Sie

Kommunikation ? Mit Allen Mitteln !
Heute möchten wir in unserem Beitrag zum Freitag unseren Kunden aus dem Schaustellergewerbe ein paar Neuigkeiten übermitteln. Die Digitalisierung lässt uns ja alle nicht los.

Klimawandel, Erneuerbare Energien, Zero-Emission…
Wir befinden uns in einer sich schnell ändernden Zeit. Viele Änderungen zwingen uns zum schnellen Handeln und zur Anpassung unserer Lebensumstände. Jeder Hauseigentümer hat zumindest
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Keine Haftung für Schäden durch Flucht vor Hunden auf Privatgrundstück
Ein Paketzusteller beschädigte bei der Flucht vor bellenden Hunden die Motorhaube eines Autos – doch der Eigentümer geht leer aus.
Das Amtsgericht München entschied, dass der Hundebesitzer selbst für den Schaden verantwortlich ist, da er seine Tiere nicht ausreichend kontrollierte. Im verhandelten Fall ging es um einen Paketzusteller, der versuchte ein Paket bei einem Kunden abzuliefern. Nach einem gescheiterten ersten Versuch am Vormittag kehrte er am Nachmittag zurück. Beim Öffnen der Haustür liefen drei Hunde des Kunden bellend auf den Zusteller zu. Dieser flüchtete sich daraufhin auf die Motorhaube eines neben dem Haus geparkten teuren SUV. Der Fahrzeugbesitzer machte daraufhin Schäden in Höhe von knapp 2.800 Euro geltend und verklagte den Paketzusteller sowie dessen Arbeitgeber auf Schadensersatz.
Das Amtsgericht München wies die Klage ab. Das Gericht zweifelte bereits an, ob die behaupteten Kratzer und Dellen tatsächlich durch den Vorfall entstanden waren, da die vorgelegten Fotos erst Monate später angefertigt wurden und weitere Vorschäden erkennen ließen. Selbst wenn man eine Beschädigung durch den Paketzusteller unterstellen würde, scheide eine Haftung wegen Mitverschuldens des Klägers aus. Nach Auffassung des Gerichts löste das Verhalten der Hunde – das Bellen und Zulaufen auf den Zusteller – bei diesem eine Schreckreaktion aus, die zur Flucht auf das Fahrzeug führte. Dies stelle eine typische Tiergefahr dar, für die der Hundebesitzer hafte.
Wer Tiere hält, sollte prüfen, ob ausreichender Versicherungsschutz besteht. Wir beraten Sie dazu gerne.