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Passt auf eure Räder auf!
Wie haltet ihr es? Morgen nur Väter unterwegs, oder radelt ihr gemischt durch den Vatertag? Wisst ihr, dass im letzten Jahr (2023) Versicherer eine Rekordsumme für

Summer-Vibes incoming …
🌦️ Na, wer hat das Wetterchaos im April auch schon satt? 🙋♂️ Mal Sonnenschein, dann plötzlich Regen, gefolgt von Hagel und sogar Schnee! 🌨️ Aber

Wenn die Elektronik brennt …
🔥 Achtung vor Lithium-Ionen-Akku-Bränden! 🔥 Lithium-Ionen-Akkus, oft in Smartphones, Laptops und E-Rollern verbaut, sind effizient, aber können bei Beschädigung oder Überhitzung Feuer fangen. Dies liegt

Clean up your city
Wir waren dabei und haben im Bereich Bremerhavener Heerstraße/Kellerstraße unseren Beitrag geleistet.

Eid Mubarak – Ein schönes Zuckerfest!
Schon die Gallier hatten Angst, dass Ihnen der Himmel auf den Kopf fällt. So zumindest lassen es uns die Comics von Asterix und Obelix glauben. Was in den Jahren vor der Jahrtausendwende noch lustig und wenig wahrscheinlich erschien, ist in unserer technologisch fortgeschrittenen Gesellschaft doch wahr geworden.

Gefahr von oben?
Schon die Gallier hatten Angst, dass Ihnen der Himmel auf den Kopf fällt. So zumindest lassen es uns die Comics von Asterix und Obelix glauben. Was in den Jahren vor der Jahrtausendwende noch lustig und wenig wahrscheinlich erschien, ist in unserer technologisch fortgeschrittenen Gesellschaft doch wahr geworden.
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Keine Haftung für Schäden durch Flucht vor Hunden auf Privatgrundstück
Ein Paketzusteller beschädigte bei der Flucht vor bellenden Hunden die Motorhaube eines Autos – doch der Eigentümer geht leer aus.
Das Amtsgericht München entschied, dass der Hundebesitzer selbst für den Schaden verantwortlich ist, da er seine Tiere nicht ausreichend kontrollierte. Im verhandelten Fall ging es um einen Paketzusteller, der versuchte ein Paket bei einem Kunden abzuliefern. Nach einem gescheiterten ersten Versuch am Vormittag kehrte er am Nachmittag zurück. Beim Öffnen der Haustür liefen drei Hunde des Kunden bellend auf den Zusteller zu. Dieser flüchtete sich daraufhin auf die Motorhaube eines neben dem Haus geparkten teuren SUV. Der Fahrzeugbesitzer machte daraufhin Schäden in Höhe von knapp 2.800 Euro geltend und verklagte den Paketzusteller sowie dessen Arbeitgeber auf Schadensersatz.
Das Amtsgericht München wies die Klage ab. Das Gericht zweifelte bereits an, ob die behaupteten Kratzer und Dellen tatsächlich durch den Vorfall entstanden waren, da die vorgelegten Fotos erst Monate später angefertigt wurden und weitere Vorschäden erkennen ließen. Selbst wenn man eine Beschädigung durch den Paketzusteller unterstellen würde, scheide eine Haftung wegen Mitverschuldens des Klägers aus. Nach Auffassung des Gerichts löste das Verhalten der Hunde – das Bellen und Zulaufen auf den Zusteller – bei diesem eine Schreckreaktion aus, die zur Flucht auf das Fahrzeug führte. Dies stelle eine typische Tiergefahr dar, für die der Hundebesitzer hafte.
Wer Tiere hält, sollte prüfen, ob ausreichender Versicherungsschutz besteht. Wir beraten Sie dazu gerne.