Ramsay aktuell

Bin ich ausreichend versichert?
Diese Frage sollte sich jeder einmal im Jahr stellen. Am Mittwoch war einer unserer Kollegen wieder einmal als ehrenamtlicher Feuerwehrmann die ganze Nacht beschäftigt. Aufgrund

Moin! Moin!
Gerade haben wir wieder zwei Fälle in unserem Kundenkreis gehabt, daher wollen wir das Thema nochmal ins Gedächtnis rufen. Mit dem BGH Urteil vom 20.10.2021

BGH-Urteil: Undichte Fuge im Bad
Wasserschäden, die durch eine undichte Fuge zwischen Duschwanne und Wand entstehen, sind nicht durch die Leitungswasser-Versicherung abgedeckt. Daher muss die Gebäudeversicherung nicht für den Schaden

Windschutzscheibe kaputt? WinTec hilfT!
Wer kennt es nicht? Steinschlag, Scheibe beschädigt, oder gar gerissen. Es muss nicht immer der große Autoglaser aus der Werbung sein, wir haben für Sie

Reifenwechsel = Versicherungswechsel !
Der Booster für Ihre KFZ Versicherung ! Bis zum 30.11. heißt es wieder Preise vergleichen und Beiträge sparen.Sprechen Sie uns gerne an, kostenlos und unverbindlich.Mit

angeheuert auf dem Ramsay Kutter 🙂
Moin zusammen! Ich bin der Neue! Die gute Ute hat Ihren wohlverdienten Ruhestand angetreten, dass bedeutet aber nicht, das Ihre Arbeit wegfällt. Getreu dem Motto:
Immer up to date auf dem Versicherungsmarkt
Diensthandys auf dem Vormarsch
Die Ausstattung mit Diensthandys wird in deutschen Unternehmen zunehmend zum Standard.
Laut einer aktuellen Befragung des Digitalverbandes Bitkom erhalten inzwischen 56 Prozent der Beschäftigten, die mobil kommunizieren müssen, ein Diensthandy. 53 Prozent davon nutzen ein eigenes Gerät, drei Prozent teilen sich ein Diensthandy mit Kollegen. Vor drei Jahren lag der Anteil noch bei 46 Prozent. Gleichzeitig sinkt die Nutzung privater Smartphones für berufliche Zwecke: 2023 setzten noch 36 Prozent ihr Privatgerät auch im Job ein, aktuell sind es nur noch 26 Prozent.
Die überwiegende Mehrheit der Beschäftigten mit Diensthandy darf dieses auch privat nutzen: 93 Prozent haben dafür die Erlaubnis ihres Arbeitgebers, 2023 waren es 88 Prozent. Tatsächlich nutzen 88 Prozent der Berechtigten das Diensthandy auch privat, vor drei Jahren lag dieser Wert bei 78 Prozent. Nur 3 Prozent der Diensthandy-Nutzer dürfen das Gerät nicht privat verwenden.
Die zunehmende Verbreitung von Diensthandys wirft für Verbraucher auch versicherungsrelevante Fragen auf. So sollte geklärt sein, wer im Schadensfall – etwa bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Geräts – haftet und ob eine bestehende Privat-Haftpflichtversicherung solche Schäden abdeckt. Zudem können sich durch die private Nutzung von Diensthandys Risiken in Bezug auf Datenschutz und IT-Sicherheit ergeben, die im Schadensfall zu Haftungsfragen führen können. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten daher klare Nutzungsvereinbarungen treffen, die auch den Versicherungsschutz und die Kostenübernahme im Schadensfall regeln. Eine private Elektronikversicherung oder eine spezielle Dienstgeräteversicherung kann hier sinnvoll sein, um mögliche Lücken zu schließen.