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BGH-Ur­teil: Un­dich­te Fu­ge im Bad

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05.05.2026

Outdoor-Berufe: Erhöhtes Risiko für schwarzen Hautkrebs

Eine aktuelle Studie zeigt, dass Menschen in Outdoor-Berufen ein deutlich erhöhtes Risiko für Melanome im Gesicht haben. Gleichzeitig fehlt es vielen Betroffenen an Risikobewusstsein und systematischem Sonnenschutz, was gezielte Präventionsmaßnahmen erfordert.

Mit den ersten sonnigen Tagen im Frühjahr steigt die Belastung durch ultraviolette Strahlung und damit das Risiko für Hautkrebs. Besonders betroffen sind Menschen, die beruflich viel Zeit im Freien verbringen. Eine Studie des Nationalen Centrums für Tumorerkrankungen (NCT) Heidelberg belegt, dass Beschäftigte in Outdoor-Berufen mehr als doppelt so häufig Melanome im Gesicht entwickeln wie Personen, die überwiegend in Innenräumen arbeiten. Zudem zeigte sich eine klare Dosis-Wirkungs-Beziehung: Je länger Menschen im Laufe ihres Berufslebens der Sonne ausgesetzt waren, desto höher war ihr Risiko. Personen mit Gesichtsmelanomen hatten im Schnitt doppelt so lange im Freien gearbeitet wie Betroffene mit Tumoren an anderen Körperstellen.

Bei Menschen, die täglich im Freien arbeiten, wird die von der Weltgesundheitsorganisation empfohlene Maximaldosis an UV-Strahlung regelmäßig um das Fünffache überschritten. In Deutschland arbeiten etwa 5,5 Millionen Menschen überwiegend im Freien, deren jährliche UV-Exposition deutlich höher sein kann als die von Beschäftigten in Innenräumen. Fachleute fordern daher gezielte Präventionsangebote und Aufklärungskampagnen für diese Berufsgruppen.

Konkrete Schutzmaßnahmen umfassen das Beschatten des Arbeitsplatzes mit Sonnensegeln, das Tragen von Kopfbedeckungen mit breiter Krempe und langärmeliger Kleidung sowie die Anwendung von Sonnenschutzpräparaten mit hohem Lichtschutzfaktor. Ziel ist es, Hautkrebs frühzeitig vorzubeugen und die Zahl der Erkrankungen langfristig zu senken.

Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in betroffenen Branchen ist es wichtig, die Risiken zu kennen und Schutzmaßnahmen konsequent umzusetzen. Da schwarzer Hautkrebs bisher nicht als Berufskrankheit anerkannt ist, sollten Betroffene prüfen, ob ihre Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung im Falle einer Erkrankung ausreichend Schutz bietet. Wir beraten Sie dazu gerne.