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Ute Eiserbeck verlässt unsere Mannschaft und quittiert ihren aktiven Dienst. In der Schadensabwicklung war Sie unser Fels in der Brandung und  hat so manchen Schadensfall

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Vielleicht unwahrscheinlich?

Die Presse überschlägt sich derzeit mit der Berichterstattung zu Überschwemmungsschäden, die regional ein katastrophales Ausmaß annehmen ! Menschen verlieren ihren Wohnsitz, Häuser stürzen ein oder

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Tag der Versicherung

Und wir helfen natürlich auch, wenn es darauf ankommt. Egal ob Sie einen Schadensfall oder einfach eine Frage haben. Wir sind für Sie da!

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Ramsay goes social

Willkommen bei der Ramsay Assekuranzmakler GmbH digital. Der Einstieg in die sozialen Medien ist geschafft, jede Menge News, Beiträge und Wissenswertes rund um den Versicherungsmarkt

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24.03.2026

Diensthandys auf dem Vormarsch

Die Ausstattung mit Diensthandys wird in deutschen Unternehmen zunehmend zum Standard.

Laut einer aktuellen Befragung des Digitalverbandes Bitkom erhalten inzwischen 56 Prozent der Beschäftigten, die mobil kommunizieren müssen, ein Diensthandy. 53 Prozent davon nutzen ein eigenes Gerät, drei Prozent teilen sich ein Diensthandy mit Kollegen. Vor drei Jahren lag der Anteil noch bei 46 Prozent. Gleichzeitig sinkt die Nutzung privater Smartphones für berufliche Zwecke: 2023 setzten noch 36 Prozent ihr Privatgerät auch im Job ein, aktuell sind es nur noch 26 Prozent.

Die überwiegende Mehrheit der Beschäftigten mit Diensthandy darf dieses auch privat nutzen: 93 Prozent haben dafür die Erlaubnis ihres Arbeitgebers, 2023 waren es 88 Prozent. Tatsächlich nutzen 88 Prozent der Berechtigten das Diensthandy auch privat, vor drei Jahren lag dieser Wert bei 78 Prozent. Nur 3 Prozent der Diensthandy-Nutzer dürfen das Gerät nicht privat verwenden.

Die zunehmende Verbreitung von Diensthandys wirft für Verbraucher auch versicherungsrelevante Fragen auf. So sollte geklärt sein, wer im Schadensfall – etwa bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Geräts – haftet und ob eine bestehende Privat-Haftpflichtversicherung solche Schäden abdeckt. Zudem können sich durch die private Nutzung von Diensthandys Risiken in Bezug auf Datenschutz und IT-Sicherheit ergeben, die im Schadensfall zu Haftungsfragen führen können. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten daher klare Nutzungsvereinbarungen treffen, die auch den Versicherungsschutz und die Kostenübernahme im Schadensfall regeln. Eine private Elektronikversicherung oder eine spezielle Dienstgeräteversicherung kann hier sinnvoll sein, um mögliche Lücken zu schließen.