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12.05.2026

Halterhaftung für E-Scooter

Die Bundesregierung will die Haftungsregeln für E-Scooter verschärfen, um Geschädigten die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zu erleichtern. 

Künftig sollen Halter und Fahrer von Elektrokleinstfahrzeugen stärker in die Pflicht genommen werden. Bisher müssen Geschädigte ein Verschulden des Fahrers nachweisen, was aufgrund der oft schwierigen Ermittlung des Fahrers und der Trennung von Halter und Fahrer bei Mietmodellen häufig problematisch ist.

Mit dem neuen Gesetz soll das Haftungsrisiko für den Betrieb von E-Scootern dem Halter zugeordnet werden. Die Bundesregierung argumentiert, dass die wirtschaftlichen Vorteile dieser Angebote vor allem von den Flottenbetreibern als Fahrzeughaltern gezogen werden. Daher sei es folgerichtig, dass diese auch das damit verbundene Risiko tragen. Durch die Einführung der Halterhaftung sollen Flottenbetreiber veranlasst werden, die Kosten durch ihre Fahrzeuge verursachter Schäden in ihr Geschäftsmodell einzukalkulieren.

Für Fahrer von E-Scootern soll künftig eine Haftung für vermutetes Verschulden gelten. Das bedeutet, dass sie haften, wenn sie sich nicht entlasten können. Damit sollen für Unfälle mit E-Scootern die gleichen Haftungsregeln gelten wie für Unfälle mit anderen Kraftfahrzeugen, etwa Autos.

Die Notwendigkeit der Reform begründet die Bundesregierung mit der steigenden Zahl von Unfällen mit E-Scootern. Seit dem Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung im Juni 2019 habe der Gebrauch von elektrischen Tret- und Stehrollern im Straßenverkehr stetig zugenommen. Die Unfallzahlen stiegen von 5.860 im Jahr 2020 auf 12.509 im Jahr 2024. Parallel dazu erhöhte sich auch die Zahl der von solchen Unfällen geschädigten Dritten. Während die Versicherungswirtschaft im Jahr 2020 noch 1.150 Drittschäden regulierte, waren es 2023 bereits 5.000 Schadensfälle.