Ramsay aktuell

Unser Crewmitglied geht von Bord

Ute Eiserbeck verlässt unsere Mannschaft und quittiert ihren aktiven Dienst. In der Schadensabwicklung war Sie unser Fels in der Brandung und  hat so manchen Schadensfall

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Vielleicht unwahrscheinlich?

Die Presse überschlägt sich derzeit mit der Berichterstattung zu Überschwemmungsschäden, die regional ein katastrophales Ausmaß annehmen ! Menschen verlieren ihren Wohnsitz, Häuser stürzen ein oder

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Tag der Versicherung

Und wir helfen natürlich auch, wenn es darauf ankommt. Egal ob Sie einen Schadensfall oder einfach eine Frage haben. Wir sind für Sie da!

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Ramsay goes social

Willkommen bei der Ramsay Assekuranzmakler GmbH digital. Der Einstieg in die sozialen Medien ist geschafft, jede Menge News, Beiträge und Wissenswertes rund um den Versicherungsmarkt

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Digitale Mehrwerte

Wir schaffen Mehrwerte für unsere Kunden. Auf unserer Website jetzt im Kundenportal registrieren und die eigenen Verträge jederzeit digital im Blick behalten. www.ramsay.de

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Immer up to date auf dem Versicherungsmarkt

02.06.2026

Einfacherer Widerruf und mehr Transparenz bei Online-Verträgen

Verbraucher können künftig Online-Verträge mit einem Klick widerrufen. Das neu beschlossene Gesetz stärkt zudem die Pflicht zur Aufklärung und schafft klare Fristen für den Widerruf von Finanzdienstleistungen und Versicherungen.

Anbieter sind künftig verpflichtet, eine klar erkennbare und jederzeit zugängliche Schaltfläche für den Widerruf von Online-Verträgen bereitzustellen. Dies regelt das Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts.

Zusätzlich wird die Pflicht zur „angemessenen Erläuterung“ von Finanzdienstleistungen verschärft. Anbieter müssen sicherstellen, dass Verbraucher die wesentlichen Vertragsinhalte verstehen. Im Online-Bereich haben Verbraucher zudem das Recht, eine direkte persönliche Kontaktaufnahme zu verlangen.

Die Widerrufsfrist für Verträge über Finanzdienstleistungen wird auf zwölf Monate und 14 Tage begrenzt. Für Lebensversicherungen gilt eine Ausschlussfrist von 24 Monaten und 30 Tagen. Damit wird die bisher unbegrenzte Widerrufsmöglichkeit klar geregelt, was Rechtssicherheit für beide Seiten schafft und langwierige Rechtsstreitigkeiten vermeidet.

Unternehmen müssen die Vertragsbedingungen künftig nicht mehr in Papierform übermitteln, was der zunehmenden Digitalisierung Rechnung trägt. Zudem erhalten Patientinnen und Patienten einen grundsätzlichen Anspruch auf eine kostenlose erste Kopie ihrer Patientenakte, wie es der Europäische Gerichtshof gefordert hat.

Für Verbraucher bedeutet das Gesetz mehr Transparenz und Sicherheit beim Abschluss von Versicherungen und Finanzprodukten im Internet. Die klare Widerrufsregelung und die verstärkte Aufklärungspflicht helfen, informierte Entscheidungen zu treffen und unnötige Rechtsunsicherheiten zu vermeiden. Besonders bei komplexen Produkten kann die begrenzte Widerrufsfrist dazu beitragen, dass Verbraucher ihre Rechte klarer kennen und schneller handeln können.