Ramsay aktuell

Mithaftung bei Verkehrsunfällen
Der heutige Beitrag zum Freitag beschäftigt sich mit der Haftung im Straßenverkehr. Wir zählen auch einige Entsorgungsunternehmen zu unseren Kunden. Gerade diese haben einige Herausforderungen

KFZ Versicherung
Wie hängen die Versicherungs-Beiträge mit den Schadenzahlungen zusammen? Im heutigen Beitrag zum Freitag möchten wir auf ein Thema hinweisen, welches seit einiger Zeit vermehrt zu

Beitrag zum Freitag – Überschwemmung
Überschwemmung welche Versicherung ist wofür?

Unwetter, Starkregen, Überschwemmung
So sah es diese Woche wohl in einigen Gegenden der Republik aus. Wenn sie auch einen Schaden haben, dokumentieren Sie bitte per Foto, machen Sie

Kommunikation ? Mit Allen Mitteln !
Heute möchten wir in unserem Beitrag zum Freitag unseren Kunden aus dem Schaustellergewerbe ein paar Neuigkeiten übermitteln. Die Digitalisierung lässt uns ja alle nicht los.

Klimawandel, Erneuerbare Energien, Zero-Emission…
Wir befinden uns in einer sich schnell ändernden Zeit. Viele Änderungen zwingen uns zum schnellen Handeln und zur Anpassung unserer Lebensumstände. Jeder Hauseigentümer hat zumindest
Immer up to date auf dem Versicherungsmarkt
Halterhaftung für E-Scooter
Die Bundesregierung will die Haftungsregeln für E-Scooter verschärfen, um Geschädigten die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zu erleichtern.
Künftig sollen Halter und Fahrer von Elektrokleinstfahrzeugen stärker in die Pflicht genommen werden. Bisher müssen Geschädigte ein Verschulden des Fahrers nachweisen, was aufgrund der oft schwierigen Ermittlung des Fahrers und der Trennung von Halter und Fahrer bei Mietmodellen häufig problematisch ist.
Mit dem neuen Gesetz soll das Haftungsrisiko für den Betrieb von E-Scootern dem Halter zugeordnet werden. Die Bundesregierung argumentiert, dass die wirtschaftlichen Vorteile dieser Angebote vor allem von den Flottenbetreibern als Fahrzeughaltern gezogen werden. Daher sei es folgerichtig, dass diese auch das damit verbundene Risiko tragen. Durch die Einführung der Halterhaftung sollen Flottenbetreiber veranlasst werden, die Kosten durch ihre Fahrzeuge verursachter Schäden in ihr Geschäftsmodell einzukalkulieren.
Für Fahrer von E-Scootern soll künftig eine Haftung für vermutetes Verschulden gelten. Das bedeutet, dass sie haften, wenn sie sich nicht entlasten können. Damit sollen für Unfälle mit E-Scootern die gleichen Haftungsregeln gelten wie für Unfälle mit anderen Kraftfahrzeugen, etwa Autos.
Die Notwendigkeit der Reform begründet die Bundesregierung mit der steigenden Zahl von Unfällen mit E-Scootern. Seit dem Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung im Juni 2019 habe der Gebrauch von elektrischen Tret- und Stehrollern im Straßenverkehr stetig zugenommen. Die Unfallzahlen stiegen von 5.860 im Jahr 2020 auf 12.509 im Jahr 2024. Parallel dazu erhöhte sich auch die Zahl der von solchen Unfällen geschädigten Dritten. Während die Versicherungswirtschaft im Jahr 2020 noch 1.150 Drittschäden regulierte, waren es 2023 bereits 5.000 Schadensfälle.