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16.06.2026

Urlaubsgeld: Tarifverträge machen den Unterschied

Nur etwa 44 Prozent der Beschäftigten in Deutschland erhalten in diesem Jahr Urlaubsgeld. 

Eine aktuelle Erhebung des Portals Lohnspiegel.de zeigt, dass vor allem Tarifverträge den Ausschlag für diese Zusatzleistung geben. Während 73 Prozent der tarifgebundenen Arbeitnehmer Urlaubsgeld erhalten, sind es bei nicht-tarifgebundenen nur 35 Prozent. Die Höhe des Urlaubsgelds variiert stark je nach Branche und Region. In der Eisen- und Stahlindustrie Nordrhein-Westfalens können es bis zu 3.363 Euro sein, während Beschäftigte in der Landwirtschaft Mecklenburg-Vorpommerns nur 186 Euro erhalten. Auch die Betriebsgröße spielt eine Rolle: In Großbetrieben mit über 500 Mitarbeitern bekommen 61 Prozent Urlaubsgeld, in kleineren Betrieben mit weniger als 100 Mitarbeitern sind es nur 37 Prozent. Zudem profitieren Männer (49 Prozent) häufiger von Urlaubsgeld als Frauen (38 Prozent), und in Westdeutschland (46 Prozent) wird es häufiger gezahlt als in Ostdeutschland (33 Prozent).

Die Tarifbindung in Deutschland ist in den letzten Jahrzehnten deutlich zurückgegangen. Lag sie Mitte der 1990er Jahre noch bei etwa 80 Prozent, liegt sie heute nach Angaben des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) bei nur noch 49 Prozent. Dies hat direkte Auswirkungen auf die Zusatzleistungen wie Urlaubsgeld, aber auch auf Grundgehälter und Arbeitsbedingungen. In Branchen mit hoher Tarifbindung, wie dem Versicherungsgewerbe oder der Chemischen Industrie, gibt es oft einheitliche Regelungen für Urlaubsgeld, während in Niedriglohnbranchen wie dem Hotel- und Gaststättengewerbe die Tarifbindung bei nur 34 Prozent liegt und Urlaubsgeld seltener gezahlt wird.

Ein weiterer Vorteil von Tarifverträgen zeigt sich beim Urlaubsanspruch. Während das Bundesurlaubsgesetz bei einer 5-Tage-Woche nur 20 Tage Jahresurlaub vorsieht, bieten Tarifverträge in der Regel 30 Tage bezahlten Urlaub pro Jahr. Dies unterstreicht die Bedeutung von Tarifverträgen nicht nur für finanzielle Zusatzleistungen, sondern auch für die Work-Life-Balance der Beschäftigten.