Ramsay aktuell

Unser Crewmitglied geht von Bord
Ute Eiserbeck verlässt unsere Mannschaft und quittiert ihren aktiven Dienst. In der Schadensabwicklung war Sie unser Fels in der Brandung und hat so manchen Schadensfall

Vielleicht unwahrscheinlich?
Die Presse überschlägt sich derzeit mit der Berichterstattung zu Überschwemmungsschäden, die regional ein katastrophales Ausmaß annehmen ! Menschen verlieren ihren Wohnsitz, Häuser stürzen ein oder

Tag der Versicherung
Und wir helfen natürlich auch, wenn es darauf ankommt. Egal ob Sie einen Schadensfall oder einfach eine Frage haben. Wir sind für Sie da!

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Ramsay goes social
Willkommen bei der Ramsay Assekuranzmakler GmbH digital. Der Einstieg in die sozialen Medien ist geschafft, jede Menge News, Beiträge und Wissenswertes rund um den Versicherungsmarkt

Digitale Mehrwerte
Wir schaffen Mehrwerte für unsere Kunden. Auf unserer Website jetzt im Kundenportal registrieren und die eigenen Verträge jederzeit digital im Blick behalten. www.ramsay.de
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Kindergeld ohne Antrag
Die Bundesregierung plant, das Kindergeld schrittweise antragslos zu gewähren, um Bürokratie abzubauen.
In einer ersten Stufe soll das Kindergeld ab dem zweiten Kind ohne Antrag gezahlt werden, da die Familienkasse bereits bekannte Daten aus der Kindergeldfestsetzung für erstgeborene Kinder weiterverwenden kann. In einer zweiten Ausbaustufe wird das Verfahren auf erstgeborene Kinder ausgeweitet. Liegt der Familienkasse keine Kontoverbindung aus Zahlungen für ältere Kinder vor, soll die Hinzuspeicherung über die Identifikationsdatenbank des Bundeszentralamts für Steuern erfolgen.
Die antragslose Gewährung des Kindergeldes soll genutzt werden, wenn alle entscheidungserheblichen Tatsachen bekannt sind, keine Zweifel an der Anspruchsberechtigung bestehen und eine Kontoverbindung vorliegt. Ziel ist es, Bürokratie abzubauen, ohne das Risiko ungerechtfertigter Auszahlungen zu erhöhen. Die antragslose Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes soll unmittelbar nach Vergabe der steuerlichen Identifikationsnummer für das Kind durch das Bundeszentralamt für Steuern erfolgen. Die Entscheidung, ob die Familienkasse die antragslose Auszahlung einleitet oder stattdessen ein Begrüßungsschreiben versendet, soll überwiegend automatisiert getroffen werden.