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Moin! Moin!

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BGH-Ur­teil: Un­dich­te Fu­ge im Bad

Wasserschäden, die durch eine undichte Fuge zwischen Duschwanne und Wand entstehen, sind nicht durch die Leitungswasser-Versicherung abgedeckt. Daher muss die Gebäudeversicherung nicht für den Schaden

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12.05.2026

Riester-Rente wird durch Altersvorsorgedepots ersetzt

Der Bundesrat hat die Reform der privaten Altersvorsorge beschlossen. Damit wird die Riester-Rente durch ein neues, flexibleres und renditestärkeres Vorsorgemodell abgelöst.

Künftig ersetzen Altersvorsorgedepots die bisherige Riester-Rente. Diese Depots ermöglichen das Ansparen von Aktien, Fonds und Exchange Traded Funds (ETF) für das Alter. Im Vergleich zur Riester-Rente sollen die neuen Produkte flexibler, renditestärker und kostengünstiger sein, bieten jedoch keine Beitragsgarantie. Die Kriterien für die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen wurden neu gefasst, um höhere Wertzuwächse in der Ansparphase zu ermöglichen. Bestehende Riester-Verträge können weiterhin bespart werden, eine automatische Kündigung oder Umwandlung ist nicht vorgesehen.

Für sicherheitsorientierte Sparer bleiben Produkte mit 100-prozentiger Beitragsgarantie erhältlich. Zusätzlich wird ein Vorsorgemodell mit 80-prozentiger Garantie eingeführt, das höhere Renditechancen bietet. Zur besseren Orientierung bei der Anlageentscheidung ist ein kostengünstiges Standardprodukt geplant. Die Bundesregierung wird ermächtigt, ohne Zustimmung des Bundesrates eine Rechtsverordnung für einen durch einen öffentlichen Träger angebotenen Standarddepot-Vertrag zu erlassen. Dieser soll als Alternative zu privat angebotenen Produkten dienen.

Die Zulagenförderung wurde reformiert, um höhere Anreize zur Vorsorge zu schaffen. Bis zu einem Eigenbeitrag von 360 Euro pro Jahr gibt es für jeden eingezahlten Euro eine staatliche Zulage von 50 Cent. Für Beiträge zwischen 360 und 1.800 Euro beträgt die Zulage 25 Cent pro Euro. Die maximale Grundzulage liegt bei 540 Euro. Familien profitieren besonders: Sparer mit Kindern erhalten zusätzlich bis zu einem Eigenbeitrag von 300 Euro pro Jahr eine Zulage von 100 Prozent.

Der Bundestag hat den ursprünglichen Gesetzentwurf in Teilen geändert und dabei Forderungen des Bundesrates aufgegriffen. Nun können auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende von der staatlichen Förderung profitieren. Die Kinderzulage wurde erhöht und die maximalen Effektivkosten beim Standardprodukt von 1,5 auf 1 Prozent gesenkt.

Der Bundesrat hat in einer Entschließung die Bundesregierung gebeten zu prüfen, ob die Deutsche Bundesbank die Vermögensverwaltung für das staatliche Standardprodukt übernehmen könnte. Zudem soll dieses so gestaltet werden, dass Anleger auch eine nachhaltige Variante wählen können.

Ziel ist es, die neuen Altersvorsorgeprodukte ab dem 1. Januar 2027 auf den Markt zu bringen. Für Verbraucher bedeutet die Reform mehr Flexibilität und potenziell höhere Renditen, aber auch ein höheres Risiko, da die neuen Produkte keine Beitragsgarantie bieten. Die Wahl des richtigen Vorsorgemodells wird daher noch wichtiger, insbesondere für sicherheitsorientierte Sparer. Wir beraten Sie gerne zu diesem wichtigen Thema.