Ramsay aktuell

Mithaftung bei Verkehrsunfällen
Der heutige Beitrag zum Freitag beschäftigt sich mit der Haftung im Straßenverkehr. Wir zählen auch einige Entsorgungsunternehmen zu unseren Kunden. Gerade diese haben einige Herausforderungen

KFZ Versicherung
Wie hängen die Versicherungs-Beiträge mit den Schadenzahlungen zusammen? Im heutigen Beitrag zum Freitag möchten wir auf ein Thema hinweisen, welches seit einiger Zeit vermehrt zu

Beitrag zum Freitag – Überschwemmung
Überschwemmung welche Versicherung ist wofür?

Unwetter, Starkregen, Überschwemmung
So sah es diese Woche wohl in einigen Gegenden der Republik aus. Wenn sie auch einen Schaden haben, dokumentieren Sie bitte per Foto, machen Sie

Kommunikation ? Mit Allen Mitteln !
Heute möchten wir in unserem Beitrag zum Freitag unseren Kunden aus dem Schaustellergewerbe ein paar Neuigkeiten übermitteln. Die Digitalisierung lässt uns ja alle nicht los.

Klimawandel, Erneuerbare Energien, Zero-Emission…
Wir befinden uns in einer sich schnell ändernden Zeit. Viele Änderungen zwingen uns zum schnellen Handeln und zur Anpassung unserer Lebensumstände. Jeder Hauseigentümer hat zumindest
Immer up to date auf dem Versicherungsmarkt
Keine Zinsen auf Kreditnebenkosten
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat klargestellt, dass Banken bei Verbraucherkrediten keine Zinsen auf Beträge berechnen dürfen, die für kreditbezogene Kosten wie Versicherungsprämien verwendet werden.
Der Fall betraf einen polnischen Verbraucher, der einen Kredit aufnahm, bei dem ein Teil des geliehenen Betrags für eine als „freiwillig“ bezeichnete Kreditversicherung bestimmt war. Die Bank berechnete Zinsen nicht nur auf den ausgezahlten Kreditbetrag, sondern auch auf die Versicherungsprämie. Der EuGH stellte klar, dass der „Gesamtkreditbetrag“ und die „Gesamtkosten des Kredits für den Verbraucher“ sich gegenseitig ausschließen. Beträge, die zur Begleichung von Versicherungskosten oder anderen kreditbezogenen Verpflichtungen dienen, dürfen daher nicht in den Gesamtkreditbetrag einbezogen werden. Der Sollzinssatz bezieht sich ausschließlich auf den tatsächlich an den Verbraucher ausgezahlten Kreditbetrag. Die Bank darf somit auf die für Nebenkosten verwendeten Beträge keine Zinsen erheben.
Verbraucher sollten bei Kreditabschlüssen stets auf die Trennung von Kreditbetrag und Nebenkosten achten.