Ramsay aktuell

Rückschlagklappen sind ein guter Schutz bei Hochwasser, Symbolbild: Hochwasser Rohr Keller

Regen kann das Jahr 2024 wirklich gut!

Und schon wieder regnet es …   Tipss zum Schutz des Zuhauses:  Extreme Wetterereignisse können verheerende Schäden an Wohngebäuden verursachen. Eine Elementarversicherung bietet hier entscheidenden

Weiterlesen »
Pyro smart zur Kontrolle großer Anlage zur Vermeidung von Brandbildung.

PYROsmart

Na, wer bist denn Du?  Nummer 5 lebt oder WALL-E?   Nein, ich heiße PYROsmart FS pro und bin ein innovatives Brandfrüherkennungssystem. Mit modernster Infrarottechnik

Weiterlesen »
Olaf Marx, Mitarbeiter bei Ramsay Assekuranzmakler mit Regenschirm

Alltagstipps für Regentage

 Alltagstipps für Regentage  Für euch getestet von unserem Olaf: Der Schirm funktioniert tatsächlich auch bei Regen!  Alltagstipps für Regentage Regen kann uns manchmal vor Herausforderungen

Weiterlesen »
Sonnenbrand, Sonnenstich, Krankenversicherung

Sonnenschutz

🌞 Unsere Regenschirme bieten auch einen hervorragenden Sonnenschutz! Getestet an unserem Björn! DENN: Vorsicht vor einem Sonnenstich ☀️ Hier sind 5 Tipps, um sicherzustellen, dass

Weiterlesen »
Grillen, Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit

Hoch die Hände, Wochenende!

🔥 Grill-Tipps und Versicherungsschutz! 🔥 Das Wetter bleibt am Wochenende stabil! Wollt ihr auch grillen? Das kann auch mal heiß hergehen, besonders wenn der Grill

Weiterlesen »

Immer up to date auf dem Versicherungsmarkt

28.04.2026

Keine Zinsen auf Kreditnebenkosten

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat klargestellt, dass Banken bei Verbraucherkrediten keine Zinsen auf Beträge berechnen dürfen, die für kreditbezogene Kosten wie Versicherungsprämien verwendet werden. 

Der Fall betraf einen polnischen Verbraucher, der einen Kredit aufnahm, bei dem ein Teil des geliehenen Betrags für eine als „freiwillig“ bezeichnete Kreditversicherung bestimmt war. Die Bank berechnete Zinsen nicht nur auf den ausgezahlten Kreditbetrag, sondern auch auf die Versicherungsprämie. Der EuGH stellte klar, dass der „Gesamtkreditbetrag“ und die „Gesamtkosten des Kredits für den Verbraucher“ sich gegenseitig ausschließen. Beträge, die zur Begleichung von Versicherungskosten oder anderen kreditbezogenen Verpflichtungen dienen, dürfen daher nicht in den Gesamtkreditbetrag einbezogen werden. Der Sollzinssatz bezieht sich ausschließlich auf den tatsächlich an den Verbraucher ausgezahlten Kreditbetrag. Die Bank darf somit auf die für Nebenkosten verwendeten Beträge keine Zinsen erheben.

Verbraucher sollten bei Kreditabschlüssen stets auf die Trennung von Kreditbetrag und Nebenkosten achten.