Ramsay aktuell

Unser Crewmitglied geht von Bord
Ute Eiserbeck verlässt unsere Mannschaft und quittiert ihren aktiven Dienst. In der Schadensabwicklung war Sie unser Fels in der Brandung und hat so manchen Schadensfall

Vielleicht unwahrscheinlich?
Die Presse überschlägt sich derzeit mit der Berichterstattung zu Überschwemmungsschäden, die regional ein katastrophales Ausmaß annehmen ! Menschen verlieren ihren Wohnsitz, Häuser stürzen ein oder

Tag der Versicherung
Und wir helfen natürlich auch, wenn es darauf ankommt. Egal ob Sie einen Schadensfall oder einfach eine Frage haben. Wir sind für Sie da!

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Ramsay goes social
Willkommen bei der Ramsay Assekuranzmakler GmbH digital. Der Einstieg in die sozialen Medien ist geschafft, jede Menge News, Beiträge und Wissenswertes rund um den Versicherungsmarkt

Digitale Mehrwerte
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Arbeitsunfall oder Sportverletzung?
Ein jugendlicher Fußballspieler steht unter Umständen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Entsprechend urteilte das Hessische Landessozialgericht. Im verhandelten Fall ging es um einen Schlüsselbeinbruch, den sich ein jugendlicher Fußballspieler während eines Freundschaftsspiels zuzog. Der Spieler stand in einem Nachwuchsleistungszentrum eines Bundesligavereins unter Vertrag. Das Gericht sah in dem Unfall einen Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Jugendliche sei fest in die Arbeitsorganisation des Vereins eingebunden gewesen, habe am Training, an Fußballspielen, Lehrgängen und Vereinsveranstaltungen teilnehmen müssen und sei umfangreichen Weisungsrechten des Vereins unterworfen gewesen. Zudem habe er ein monatliches, sich über die Laufzeit des Vertrags steigendes Grundgehalt sowie Prämienzahlungen erhalten, auf die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgeführt wurden. Eine Revision des Urteils ist noch möglich.
Haben Sie Fragen zum Unfallversicherungsschutz? Wir beraten Sie gerne.