Ramsay aktuell

Unser Crewmitglied geht von Bord

Ute Eiserbeck verlässt unsere Mannschaft und quittiert ihren aktiven Dienst. In der Schadensabwicklung war Sie unser Fels in der Brandung und  hat so manchen Schadensfall

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Vielleicht unwahrscheinlich?

Die Presse überschlägt sich derzeit mit der Berichterstattung zu Überschwemmungsschäden, die regional ein katastrophales Ausmaß annehmen ! Menschen verlieren ihren Wohnsitz, Häuser stürzen ein oder

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Tag der Versicherung

Und wir helfen natürlich auch, wenn es darauf ankommt. Egal ob Sie einen Schadensfall oder einfach eine Frage haben. Wir sind für Sie da!

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Symbolbild Ramsay Social Media

Ramsay goes social

Willkommen bei der Ramsay Assekuranzmakler GmbH digital. Der Einstieg in die sozialen Medien ist geschafft, jede Menge News, Beiträge und Wissenswertes rund um den Versicherungsmarkt

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Digitale Mehrwerte

Wir schaffen Mehrwerte für unsere Kunden. Auf unserer Website jetzt im Kundenportal registrieren und die eigenen Verträge jederzeit digital im Blick behalten. www.ramsay.de

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10.11.2025

Arbeitsunfall oder Sportverletzung?

Ein jugendlicher Fußballspieler steht unter Umständen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Entsprechend urteilte das Hessische Landessozialgericht. Im verhandelten Fall ging es um einen Schlüsselbeinbruch, den sich ein jugendlicher Fußballspieler während eines Freundschaftsspiels zuzog. Der Spieler stand in einem Nachwuchsleistungszentrum eines Bundesligavereins unter Vertrag. Das Gericht sah in dem Unfall einen Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Jugendliche sei fest in die Arbeitsorganisation des Vereins eingebunden gewesen, habe am Training, an Fußballspielen, Lehrgängen und Vereinsveranstaltungen teilnehmen müssen und sei umfangreichen Weisungsrechten des Vereins unterworfen gewesen. Zudem habe er ein monatliches, sich über die Laufzeit des Vertrags steigendes Grundgehalt sowie Prämienzahlungen erhalten, auf die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgeführt wurden. Eine Revision des Urteils ist noch möglich.

Haben Sie Fragen zum Unfallversicherungsschutz? Wir beraten Sie gerne.