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10.11.2025

Arbeitsunfall oder Sportverletzung?

Ein jugendlicher Fußballspieler steht unter Umständen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Entsprechend urteilte das Hessische Landessozialgericht. Im verhandelten Fall ging es um einen Schlüsselbeinbruch, den sich ein jugendlicher Fußballspieler während eines Freundschaftsspiels zuzog. Der Spieler stand in einem Nachwuchsleistungszentrum eines Bundesligavereins unter Vertrag. Das Gericht sah in dem Unfall einen Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Jugendliche sei fest in die Arbeitsorganisation des Vereins eingebunden gewesen, habe am Training, an Fußballspielen, Lehrgängen und Vereinsveranstaltungen teilnehmen müssen und sei umfangreichen Weisungsrechten des Vereins unterworfen gewesen. Zudem habe er ein monatliches, sich über die Laufzeit des Vertrags steigendes Grundgehalt sowie Prämienzahlungen erhalten, auf die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgeführt wurden. Eine Revision des Urteils ist noch möglich.

Haben Sie Fragen zum Unfallversicherungsschutz? Wir beraten Sie gerne.