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Am kommenden Freitag startet die Fußball Europameisterschaft mit dem Eröffnungsspiel Deutschland 🇩🇪 gegen Schottland🏴 und allmählich steigt auch bei uns im Büro die Vorfreude auf

🔔 Sommerferien starten am 24.06.
🔔 Wichtige Info für alle, die zuhause ausziehen! 🎓 Ihr wechselt von der Schule in die Ausbildung oder ins Studium und zieht aus dem Elternhaus

Hoch die Hände …
Hoch die Hände, Wochenende! Unser Björn sehnt den morgigen Tag herbei, denn sein Verein, die Borussia, steht gegen Real Madrid im Pokalfinale! Für
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Arbeitsunfall oder Sportverletzung?
Ein jugendlicher Fußballspieler steht unter Umständen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Entsprechend urteilte das Hessische Landessozialgericht. Im verhandelten Fall ging es um einen Schlüsselbeinbruch, den sich ein jugendlicher Fußballspieler während eines Freundschaftsspiels zuzog. Der Spieler stand in einem Nachwuchsleistungszentrum eines Bundesligavereins unter Vertrag. Das Gericht sah in dem Unfall einen Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Jugendliche sei fest in die Arbeitsorganisation des Vereins eingebunden gewesen, habe am Training, an Fußballspielen, Lehrgängen und Vereinsveranstaltungen teilnehmen müssen und sei umfangreichen Weisungsrechten des Vereins unterworfen gewesen. Zudem habe er ein monatliches, sich über die Laufzeit des Vertrags steigendes Grundgehalt sowie Prämienzahlungen erhalten, auf die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgeführt wurden. Eine Revision des Urteils ist noch möglich.
Haben Sie Fragen zum Unfallversicherungsschutz? Wir beraten Sie gerne.