Ramsay aktuell

Unser Crewmitglied geht von Bord
Ute Eiserbeck verlässt unsere Mannschaft und quittiert ihren aktiven Dienst. In der Schadensabwicklung war Sie unser Fels in der Brandung und hat so manchen Schadensfall

Vielleicht unwahrscheinlich?
Die Presse überschlägt sich derzeit mit der Berichterstattung zu Überschwemmungsschäden, die regional ein katastrophales Ausmaß annehmen ! Menschen verlieren ihren Wohnsitz, Häuser stürzen ein oder

Tag der Versicherung
Und wir helfen natürlich auch, wenn es darauf ankommt. Egal ob Sie einen Schadensfall oder einfach eine Frage haben. Wir sind für Sie da!

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Ramsay goes social
Willkommen bei der Ramsay Assekuranzmakler GmbH digital. Der Einstieg in die sozialen Medien ist geschafft, jede Menge News, Beiträge und Wissenswertes rund um den Versicherungsmarkt

Digitale Mehrwerte
Wir schaffen Mehrwerte für unsere Kunden. Auf unserer Website jetzt im Kundenportal registrieren und die eigenen Verträge jederzeit digital im Blick behalten. www.ramsay.de
Immer up to date auf dem Versicherungsmarkt
Verkehrssicherungspflicht im Supermarkt
Ein Supermarkt muss keine zusätzliche Absicherung für elektronische Palettenhubwagen im Kundenbereich vornehmen.
Die Klage einer gestürzten Kundin auf Schadensersatz hat das Landgericht Köln abgewiesen. Im verhandelten Fall ging es um eine Kundin, die in einem Supermarkt über die Zinken einer elektronischen Ameise stolperte und sich dabei verletzte. Die Frau hatte Schmerzensgeld und Schadensersatz gefordert, da sie der Ansicht war, der Supermarkt habe seine Verkehrssicherungspflicht verletzt, indem er den Palettenhubwagen nicht ausreichend abgesichert habe. Laut Gericht besteht für Supermärkte keine generelle Pflicht, Palettenhubwagen während der Öffnungszeiten besonders abzusichern. Solche Geräte seien im Kundenbereich üblich und für aufmerksame Besucher gut sichtbar. Die Gefahr des Stolperns über die Zinken sei gering und erfordere keine zusätzlichen Schutzmaßnahmen wie Absperrungen oder Warnsignale. Zudem müssten Kunden in Supermärkten generell mit Hindernissen wie Einkaufswagen, anderen Kunden oder Paletten rechnen. Ein verständiger Besucher bewege sich daher nicht rückwärts in den Gang zurück, ohne sich vorher umzuschauen.
Eine private Unfallversicherung kann in solchen Fällen finanzielle Sicherheit bieten, insbesondere wenn die Haftungsfrage unklar ist. Wir beraten Sie dazu gerne.