Ramsay aktuell

Unser Crewmitglied geht von Bord
Ute Eiserbeck verlässt unsere Mannschaft und quittiert ihren aktiven Dienst. In der Schadensabwicklung war Sie unser Fels in der Brandung und hat so manchen Schadensfall

Vielleicht unwahrscheinlich?
Die Presse überschlägt sich derzeit mit der Berichterstattung zu Überschwemmungsschäden, die regional ein katastrophales Ausmaß annehmen ! Menschen verlieren ihren Wohnsitz, Häuser stürzen ein oder

Tag der Versicherung
Und wir helfen natürlich auch, wenn es darauf ankommt. Egal ob Sie einen Schadensfall oder einfach eine Frage haben. Wir sind für Sie da!

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Ramsay goes social
Willkommen bei der Ramsay Assekuranzmakler GmbH digital. Der Einstieg in die sozialen Medien ist geschafft, jede Menge News, Beiträge und Wissenswertes rund um den Versicherungsmarkt

Digitale Mehrwerte
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Stärkere Fluggastrechte
Der Rat der Europäischen Union hat neue Rechtsvorschriften beschlossen, die Fluggastrechte vereinfachen, präzisieren und stärken sollen.
Die neuen Vorschriften sehen Änderungen in mehreren Bereichen vor: Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen, Information, Kommunikation mit den Luftfahrtunternehmen und anderweitige Beförderung bei Annullierungen und Verspätungen werden präziser geregelt. Zudem wird der Begriff „außergewöhnliche Umstände“ klar definiert, um Fluggästen die Ausübung ihrer Rechte zu erleichtern.
Neu eingeführt werden unter anderem:
- Ein Verbot der Nichtbeförderung bei einem Rückflug mit der Begründung, dass ein Fluggast den Hinflug nicht angetreten hat („No-show“).
- Mehr Preistransparenz: Flugpreise, einschließlich des zulässigen Handgepäcks, müssen vor Beginn eines Buchungsvorgangs angezeigt werden, um den Preisvergleich zwischen Luftfahrtunternehmen zu erleichtern.
- Spezifische und gestärkte Rechte für Personen mit besonderen Bedürfnissen, etwa Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität, Kinder, alleinreisende Minderjährige und Schwangere.
Die aktualisierten Vorschriften über Fluggastrechte treten 12 Monate und 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.
Wie sind Sie auf Reisen abgesichert? Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema.