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31.03.2026

Altersvorsorgereform bietet mehr Flexibilität

Der Bundestag hat die Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge beschlossen. 

Für Verbraucher bringt das mehr Wahlmöglichkeiten zwischen Sicherheit und Renditechancen, doch der geplante staatliche Anbieter stößt auf Skepsis bei der Versicherungswirtschaft. Mit der Reform werden die Garantievorgaben für geförderte Vorsorgeprodukte gelockert. Künftig sind Produkte mit 100 Prozent, 80 Prozent oder ohne Beitragsgarantie möglich. Je niedriger die Garantie, desto größer sind die Renditechancen – aber auch das Risiko. Zudem wird die Auszahlphase flexibler: Neben der lebenslangen Rente sind befristete Auszahlpläne bis mindestens zum 85. Lebensjahr möglich. Ein neues Standardprodukt soll den Einstieg erleichtern, indem es einfach und digital abschließbar ist.

Kritisch sieht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) den geplanten staatlichen Standardfonds. Dieser könnte als Referenzprodukt den Wettbewerb verzerren, selbst wenn private Angebote im Einzelfall besser passen. Der GDV fordert daher gleiche Regeln für staatliche und private Anbieter, um faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten.

Für bestehende Riester-Verträge ändert sich zunächst nichts; sie behalten ihren Bestandsschutz. Ein Wechsel in das neue System ist erst ab 2027 möglich und freiwillig. Die Übertragung des angesparten Kapitals soll ohne Verlust der staatlichen Zulagen möglich sein, wobei die Wechselkosten gesetzlich begrenzt sind. Verbraucher sollten ihren Vertrag gemeinsam mit ihrem Anbieter prüfen, um zu entscheiden, ob ein Wechsel sinnvoll ist oder der bestehende Vertrag weitergeführt wird. Die Reform bietet damit mehr Gestaltungsmöglichkeiten, stellt Sparer aber auch vor die Aufgabe, die neuen Optionen sorgfältig abzuwägen. Wir beraten Sie dazu gerne.