Ramsay aktuell

Unser Crewmitglied geht von Bord

Ute Eiserbeck verlässt unsere Mannschaft und quittiert ihren aktiven Dienst. In der Schadensabwicklung war Sie unser Fels in der Brandung und  hat so manchen Schadensfall

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Vielleicht unwahrscheinlich?

Die Presse überschlägt sich derzeit mit der Berichterstattung zu Überschwemmungsschäden, die regional ein katastrophales Ausmaß annehmen ! Menschen verlieren ihren Wohnsitz, Häuser stürzen ein oder

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Tag der Versicherung

Und wir helfen natürlich auch, wenn es darauf ankommt. Egal ob Sie einen Schadensfall oder einfach eine Frage haben. Wir sind für Sie da!

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Symbolbild Ramsay Social Media

Ramsay goes social

Willkommen bei der Ramsay Assekuranzmakler GmbH digital. Der Einstieg in die sozialen Medien ist geschafft, jede Menge News, Beiträge und Wissenswertes rund um den Versicherungsmarkt

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Digitale Mehrwerte

Wir schaffen Mehrwerte für unsere Kunden. Auf unserer Website jetzt im Kundenportal registrieren und die eigenen Verträge jederzeit digital im Blick behalten. www.ramsay.de

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Immer up to date auf dem Versicherungsmarkt

02.12.2025

Grenzen der Räum- und Streupflicht

Bei vereinzelten Glättestellen besteht keine flächendeckende Streupflicht. 

Entsprechend urteilte das Amtsgericht München. Im verhandelten Fall war ein Lkw-Fahrer auf einer Eisplatte auf einem Betriebsgelände gestürzt. Er klagte auf Schmerzensgeld wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. 

Das Amtsgericht München wies die Klage ab. Auf Parkplätzen und Betriebsgeländen gelten andere Maßstäbe als auf Fußgängerwegen. Der Verkehrssicherungspflichtige muss zwar für die Sicherheit der Fußgänger sorgen, aber keine perfekten Lösungen bieten. Vereinzelte Glättestellen reichen nicht aus, um eine flächendeckende Streupflicht zu begründen.