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Unser Crewmitglied geht von Bord

Ute Eiserbeck verlässt unsere Mannschaft und quittiert ihren aktiven Dienst. In der Schadensabwicklung war Sie unser Fels in der Brandung und  hat so manchen Schadensfall

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Vielleicht unwahrscheinlich?

Die Presse überschlägt sich derzeit mit der Berichterstattung zu Überschwemmungsschäden, die regional ein katastrophales Ausmaß annehmen ! Menschen verlieren ihren Wohnsitz, Häuser stürzen ein oder

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Tag der Versicherung

Und wir helfen natürlich auch, wenn es darauf ankommt. Egal ob Sie einen Schadensfall oder einfach eine Frage haben. Wir sind für Sie da!

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Ramsay goes social

Willkommen bei der Ramsay Assekuranzmakler GmbH digital. Der Einstieg in die sozialen Medien ist geschafft, jede Menge News, Beiträge und Wissenswertes rund um den Versicherungsmarkt

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Digitale Mehrwerte

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20.02.2025

Testament muss eigenhändig geschrieben sein

Wer falsche Angaben im Erbscheinverfahren macht, muss mit Konsequenzen rechnen.

Mit einen Streit um einen Erbschein hatte sich das Oberlandesgericht Celle auseinanderzusetzen. Die Tochter hatte das Testament der Mutter geschrieben und diese dann nur handschriftlich unterschreiben lassen. Der Schwindel flog auf und weil die Tochter vorher eine eidesstattliche Versicherung zu ihrer Version der Geschichte abgab, drohen nun strafrechtliche Konsequenzen. 

Ein Testament muss eigenhändig geschrieben oder von einem Notar beurkundet werden. Eigenhändig heißt, dass der Erblasser es komplett selbst und von Hand niederschreiben muss. Die bloße Unterschrift reicht nicht aus.