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20.02.2025

Testament muss eigenhändig geschrieben sein

Wer falsche Angaben im Erbscheinverfahren macht, muss mit Konsequenzen rechnen.

Mit einen Streit um einen Erbschein hatte sich das Oberlandesgericht Celle auseinanderzusetzen. Die Tochter hatte das Testament der Mutter geschrieben und diese dann nur handschriftlich unterschreiben lassen. Der Schwindel flog auf und weil die Tochter vorher eine eidesstattliche Versicherung zu ihrer Version der Geschichte abgab, drohen nun strafrechtliche Konsequenzen. 

Ein Testament muss eigenhändig geschrieben oder von einem Notar beurkundet werden. Eigenhändig heißt, dass der Erblasser es komplett selbst und von Hand niederschreiben muss. Die bloße Unterschrift reicht nicht aus.