Ramsay aktuell

Unser Crewmitglied geht von Bord
Ute Eiserbeck verlässt unsere Mannschaft und quittiert ihren aktiven Dienst. In der Schadensabwicklung war Sie unser Fels in der Brandung und hat so manchen Schadensfall

Vielleicht unwahrscheinlich?
Die Presse überschlägt sich derzeit mit der Berichterstattung zu Überschwemmungsschäden, die regional ein katastrophales Ausmaß annehmen ! Menschen verlieren ihren Wohnsitz, Häuser stürzen ein oder

Tag der Versicherung
Und wir helfen natürlich auch, wenn es darauf ankommt. Egal ob Sie einen Schadensfall oder einfach eine Frage haben. Wir sind für Sie da!

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Ramsay goes social
Willkommen bei der Ramsay Assekuranzmakler GmbH digital. Der Einstieg in die sozialen Medien ist geschafft, jede Menge News, Beiträge und Wissenswertes rund um den Versicherungsmarkt

Digitale Mehrwerte
Wir schaffen Mehrwerte für unsere Kunden. Auf unserer Website jetzt im Kundenportal registrieren und die eigenen Verträge jederzeit digital im Blick behalten. www.ramsay.de
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Flugzeitenänderung: Mängelansprüche bei Pauschalreisen
Eine Flugzeitenänderung kann einen Reisemangel darstellen und zu Mängelansprüchen führen.
Das Amtsgericht München urteilte kürzlich über einen Fall, in dem die Ankunft statt mittags erst am Abend erfolgte. Die Klägerin hatte eine Pauschalreise gebucht, bei der der Hinflug ursprünglich um 7:40 Uhr mit Ankunft um 11:55 Uhr geplant war. Der Reiseveranstalter änderte die Flugzeit jedoch auf 16:30 Uhr mit Ankunft um 20:45 Uhr. Die Klägerin machte Mängelansprüche geltend und verlangte die Erstattung eines vollständigen Tagesreisepreises sowie Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit. Das Gericht sprach ihr eine Minderung in Höhe eines Tagesreisepreises zu, da der erste Aufenthaltstag am Urlaubsort wirtschaftlich nahezu vollständig entwertet wurde.
Wie sind Sie auf Reisen abgesichert? Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema.