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KFZ Versicherung

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27.01.2025

Beschädigung durch versenkbare Straßenpoller

Funktioniert ein automatisch versenkbarer Straßenpoller nicht korrekt und beschädigt ein Fahrzeug, gibt es Schadensersatz.

Entsprechend urteilte das Landgericht Lübeck. Im verhandelten Fall war ein versenkbarer Straßenpoller automatisch wieder hochgefahren und beschädigte ein überfahrendes Fahrzeug. Am Poller war keine Lichtschranke oder Kontaktschleife montiert. Bei zügiger Überfahrt wäre allerdings keine Beschädigung erfolgt. Dem Gericht reichte der Hinweis „Nur Einzeldurchfahrt zulässig“ nicht. Der Betreiber hätte eine richtige Nutzung des Pollers sicherstellen müssen, nun muss er für den Schaden aufkommen.