Ramsay aktuell

Mithaftung bei Verkehrsunfällen
Der heutige Beitrag zum Freitag beschäftigt sich mit der Haftung im Straßenverkehr. Wir zählen auch einige Entsorgungsunternehmen zu unseren Kunden. Gerade diese haben einige Herausforderungen

KFZ Versicherung
Wie hängen die Versicherungs-Beiträge mit den Schadenzahlungen zusammen? Im heutigen Beitrag zum Freitag möchten wir auf ein Thema hinweisen, welches seit einiger Zeit vermehrt zu

Beitrag zum Freitag – Überschwemmung
Überschwemmung welche Versicherung ist wofür?

Unwetter, Starkregen, Überschwemmung
So sah es diese Woche wohl in einigen Gegenden der Republik aus. Wenn sie auch einen Schaden haben, dokumentieren Sie bitte per Foto, machen Sie

Kommunikation ? Mit Allen Mitteln !
Heute möchten wir in unserem Beitrag zum Freitag unseren Kunden aus dem Schaustellergewerbe ein paar Neuigkeiten übermitteln. Die Digitalisierung lässt uns ja alle nicht los.

Klimawandel, Erneuerbare Energien, Zero-Emission…
Wir befinden uns in einer sich schnell ändernden Zeit. Viele Änderungen zwingen uns zum schnellen Handeln und zur Anpassung unserer Lebensumstände. Jeder Hauseigentümer hat zumindest
Immer up to date auf dem Versicherungsmarkt
Lockerungen beim Arbeitsschutz
Die Bundesregierung plant, die Verpflichtung zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten in kleinen und mittleren Unternehmen zu lockern. Stattdessen soll eine umfassende Gefährdungsbeurteilung sicherstellen, dass das Arbeitsschutzniveau erhalten bleibt.
Die Bundesregierung hält den Arbeitsschutz in Betrieben auch dann für gewährleistet, wenn die Verpflichtung zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) reduziert wird. Demnach soll die bisherige Regelung, wonach KMU mit weniger als 50 Beschäftigten einen Sicherheitsbeauftragten bestellen müssen, gelockert werden. Für Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten wäre künftig nur noch ein Sicherheitsbeauftragter vorgeschrieben.
Die Regierung betont, dass das hohe Arbeitsschutzniveau durch eine stärkere Fokussierung auf die Gefährdungsbeurteilung gesichert wird. Arbeitgeber müssen demnach alle potenziellen Gefährdungen prüfen, Risiken bewerten und Schutzmaßnahmen festlegen. Bei besonderen Gefahren für Leben und Gesundheit bleibt die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten unabhängig von der Betriebsgröße verpflichtend. Die Eigenverantwortung der Arbeitgeber im Arbeitsschutz soll dadurch gestärkt werden, während weiterhin Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte als Berater zur Verfügung stehen.
Für Unternehmen bedeutet die Neuregelung, dass sie ihre Arbeitsschutzmaßnahmen noch sorgfältiger dokumentieren und evaluieren müssen. Versicherungen, die Betriebs- und Berufshaftpflichtrisiken abdecken, könnten künftig stärker auf den Nachweis einer fachgerechten Gefährdungsbeurteilung achten. Gleichzeitig steigt die Bedeutung von Beratungsleistungen, um mögliche Haftungsrisiken zu minimieren und den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Arbeitgeber sollten daher sicherstellen, dass sie auch ohne verpflichtende Sicherheitsbeauftragte alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen.