Ramsay aktuell

Mithaftung bei Verkehrsunfällen
Der heutige Beitrag zum Freitag beschäftigt sich mit der Haftung im Straßenverkehr. Wir zählen auch einige Entsorgungsunternehmen zu unseren Kunden. Gerade diese haben einige Herausforderungen

KFZ Versicherung
Wie hängen die Versicherungs-Beiträge mit den Schadenzahlungen zusammen? Im heutigen Beitrag zum Freitag möchten wir auf ein Thema hinweisen, welches seit einiger Zeit vermehrt zu

Beitrag zum Freitag – Überschwemmung
Überschwemmung welche Versicherung ist wofür?

Unwetter, Starkregen, Überschwemmung
So sah es diese Woche wohl in einigen Gegenden der Republik aus. Wenn sie auch einen Schaden haben, dokumentieren Sie bitte per Foto, machen Sie

Kommunikation ? Mit Allen Mitteln !
Heute möchten wir in unserem Beitrag zum Freitag unseren Kunden aus dem Schaustellergewerbe ein paar Neuigkeiten übermitteln. Die Digitalisierung lässt uns ja alle nicht los.

Klimawandel, Erneuerbare Energien, Zero-Emission…
Wir befinden uns in einer sich schnell ändernden Zeit. Viele Änderungen zwingen uns zum schnellen Handeln und zur Anpassung unserer Lebensumstände. Jeder Hauseigentümer hat zumindest
Immer up to date auf dem Versicherungsmarkt
Reiseveranstalter muss über Einreisebestimmungen umfassend informieren
Ein Reiseveranstalter wurde zur Rückzahlung des Reisepreises und Schadensersatz verurteilt, weil er ein Ehepaar nicht ausreichend über die Notwendigkeit eines digitalen Einreiseformulars informiert hatte.
Das Landgericht München II entschied, dass Reiseveranstalter die Praxis der Fluggesellschaften kennen und ihre Kundinnen und Kunden entsprechend aufklären müssen.
Der Reiseveranstalter verwies zwar auf die offiziellen Informationsseiten des Urlaubslandes, wonach alle Reisenden ein elektronisches Einreiseformular („E-Ticket“) ausfüllen und als QR-Code vorlegen mussten – frühestens 72 Stunden vor Ankunft oder spätestens bei der Grenzkontrolle. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass die Fluggesellschaft den QR-Code nicht zwingend einlesen müsse und am Flughafen kostenloses W-LAN für das Ausfüllen zur Verfügung stehe.
Am Tag des Abflugs teilte das Hilfspersonal der Fluggesellschaft den Reisenden mit, dass für die Beförderung ein E-Ticket in Form eines QR-Codes bereits beim Check-In vorliegen müsse. Obwohl sie den Code noch generieren konnte, verpassten sie den Check-In und durfte nicht einsteigen.
Das Landgericht München II verurteilte den Reiseveranstalter zur vollständigen Rückzahlung des Reisepreises, zur Erstattung der Aufwendungen und zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe der Hälfte des Reisepreises. Ein bloßer Verweis auf die offiziellen Einreisebestimmungen des Ziellandes reiche nicht aus.
Eine Reise kann aus den unterschiedlichsten Gründen schief gehen. Wir beraten Sie gerne rund um Reiserücktritts- oder auch Reiseabbruchversicherungen.