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27.03.2026

Sicherheitsbeauftragte in Betrieben

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die Anhebung des Schwellenwerts für die Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten beschlossen. 

Künftig müssen erst Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten einen Sicherheitsbeauftragten benennen. Für das Handwerk und den Mittelstand bedeutet die Anhebung des Schwellenwerts eine spürbare Entlastung. Viele kleine Betriebe können nun auf die Bestellung eines eigenen Sicherheitsbeauftragten verzichten, was mit weniger Bürokratie und niedrigeren Kosten verbunden ist. Dennoch bleibt die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften weiterhin verbindlich – auch ohne eigenen Sicherheitsbeauftragten.

Haben Sie Fragen zur finanziellen Absicherung bei einem Unfall? Wir beraten Sie dazu gerne.