Ramsay aktuell

Bin ich ausreichend versichert?
Diese Frage sollte sich jeder einmal im Jahr stellen. Am Mittwoch war einer unserer Kollegen wieder einmal als ehrenamtlicher Feuerwehrmann die ganze Nacht beschäftigt. Aufgrund

Moin! Moin!
Gerade haben wir wieder zwei Fälle in unserem Kundenkreis gehabt, daher wollen wir das Thema nochmal ins Gedächtnis rufen. Mit dem BGH Urteil vom 20.10.2021

BGH-Urteil: Undichte Fuge im Bad
Wasserschäden, die durch eine undichte Fuge zwischen Duschwanne und Wand entstehen, sind nicht durch die Leitungswasser-Versicherung abgedeckt. Daher muss die Gebäudeversicherung nicht für den Schaden

Windschutzscheibe kaputt? WinTec hilfT!
Wer kennt es nicht? Steinschlag, Scheibe beschädigt, oder gar gerissen. Es muss nicht immer der große Autoglaser aus der Werbung sein, wir haben für Sie

Reifenwechsel = Versicherungswechsel !
Der Booster für Ihre KFZ Versicherung ! Bis zum 30.11. heißt es wieder Preise vergleichen und Beiträge sparen.Sprechen Sie uns gerne an, kostenlos und unverbindlich.Mit

angeheuert auf dem Ramsay Kutter 🙂
Moin zusammen! Ich bin der Neue! Die gute Ute hat Ihren wohlverdienten Ruhestand angetreten, dass bedeutet aber nicht, das Ihre Arbeit wegfällt. Getreu dem Motto:
Immer up to date auf dem Versicherungsmarkt
Reiseveranstalter muss über Einreisebestimmungen umfassend informieren
Ein Reiseveranstalter wurde zur Rückzahlung des Reisepreises und Schadensersatz verurteilt, weil er ein Ehepaar nicht ausreichend über die Notwendigkeit eines digitalen Einreiseformulars informiert hatte.
Das Landgericht München II entschied, dass Reiseveranstalter die Praxis der Fluggesellschaften kennen und ihre Kundinnen und Kunden entsprechend aufklären müssen.
Der Reiseveranstalter verwies zwar auf die offiziellen Informationsseiten des Urlaubslandes, wonach alle Reisenden ein elektronisches Einreiseformular („E-Ticket“) ausfüllen und als QR-Code vorlegen mussten – frühestens 72 Stunden vor Ankunft oder spätestens bei der Grenzkontrolle. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass die Fluggesellschaft den QR-Code nicht zwingend einlesen müsse und am Flughafen kostenloses W-LAN für das Ausfüllen zur Verfügung stehe.
Am Tag des Abflugs teilte das Hilfspersonal der Fluggesellschaft den Reisenden mit, dass für die Beförderung ein E-Ticket in Form eines QR-Codes bereits beim Check-In vorliegen müsse. Obwohl sie den Code noch generieren konnte, verpassten sie den Check-In und durfte nicht einsteigen.
Das Landgericht München II verurteilte den Reiseveranstalter zur vollständigen Rückzahlung des Reisepreises, zur Erstattung der Aufwendungen und zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe der Hälfte des Reisepreises. Ein bloßer Verweis auf die offiziellen Einreisebestimmungen des Ziellandes reiche nicht aus.
Eine Reise kann aus den unterschiedlichsten Gründen schief gehen. Wir beraten Sie gerne rund um Reiserücktritts- oder auch Reiseabbruchversicherungen.