Ramsay aktuell

Bin ich ausreichend versichert?
Diese Frage sollte sich jeder einmal im Jahr stellen. Am Mittwoch war einer unserer Kollegen wieder einmal als ehrenamtlicher Feuerwehrmann die ganze Nacht beschäftigt. Aufgrund

Moin! Moin!
Gerade haben wir wieder zwei Fälle in unserem Kundenkreis gehabt, daher wollen wir das Thema nochmal ins Gedächtnis rufen. Mit dem BGH Urteil vom 20.10.2021

BGH-Urteil: Undichte Fuge im Bad
Wasserschäden, die durch eine undichte Fuge zwischen Duschwanne und Wand entstehen, sind nicht durch die Leitungswasser-Versicherung abgedeckt. Daher muss die Gebäudeversicherung nicht für den Schaden

Windschutzscheibe kaputt? WinTec hilfT!
Wer kennt es nicht? Steinschlag, Scheibe beschädigt, oder gar gerissen. Es muss nicht immer der große Autoglaser aus der Werbung sein, wir haben für Sie

Reifenwechsel = Versicherungswechsel !
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angeheuert auf dem Ramsay Kutter 🙂
Moin zusammen! Ich bin der Neue! Die gute Ute hat Ihren wohlverdienten Ruhestand angetreten, dass bedeutet aber nicht, das Ihre Arbeit wegfällt. Getreu dem Motto:
Immer up to date auf dem Versicherungsmarkt
Verkehrssicherungspflicht bei Auto-Cross-Rennen
Ein Verein, der ein Auto-Cross-Rennen ausrichtete, haftet nicht für die Verletzung einer Zuschauerin durch ein gelöstes Fahrzeugrad.
Entsprechend urteilte das Landgericht Osnabrück und wies eine Klage ab, da der Schadensverlauf als ungewöhnlich und nicht vorhersehbar eingestuft wurde. Die Klägerin hatte Schadenersatz und Schmerzensgeld gefordert, da ihrer Meinung nach der Verein als Veranstalter nicht ausreichende Sicherungsmaßnahmen ergriffen habe. Nach Darstellung des Gerichts bestehe zwar grundsätzlich eine Verkehrssicherungspflicht durch den Veranstalter, diese umfasse aber nur Maßnahmen, die erforderlich und zumutbar sind, um Schädigungen Dritter möglichst zu vermeiden. Im verhandelten Fall hatte sich ein Rad auf gerader Strecke gelöst, war über einen 2,5 Meter hohen Zaun geflogen und hatte die Klägerin getroffen. Das Ereignis stufte das Gericht als sehr ungewöhnlich ein. Es gebe keine Hinweise darauf, dass vergleichbare Vorfälle in der Vergangenheit aufgetreten seien oder für den Veranstalter vorhersehbar gewesen wären. Die bestehenden Sicherheitsvorkehrungen, wie der Absperrzaun, seien nach Einschätzung des Gerichts ausreichend gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Eine private Unfallversicherung kann sinnvoll sein, nicht nur dann, wenn man Veranstaltungen mit erhöhtem Risikopotenzial besucht. Wir beraten Sie dazu gerne.