Ramsay aktuell

Mithaftung bei Verkehrsunfällen
Der heutige Beitrag zum Freitag beschäftigt sich mit der Haftung im Straßenverkehr. Wir zählen auch einige Entsorgungsunternehmen zu unseren Kunden. Gerade diese haben einige Herausforderungen

KFZ Versicherung
Wie hängen die Versicherungs-Beiträge mit den Schadenzahlungen zusammen? Im heutigen Beitrag zum Freitag möchten wir auf ein Thema hinweisen, welches seit einiger Zeit vermehrt zu

Beitrag zum Freitag – Überschwemmung
Überschwemmung welche Versicherung ist wofür?

Unwetter, Starkregen, Überschwemmung
So sah es diese Woche wohl in einigen Gegenden der Republik aus. Wenn sie auch einen Schaden haben, dokumentieren Sie bitte per Foto, machen Sie

Kommunikation ? Mit Allen Mitteln !
Heute möchten wir in unserem Beitrag zum Freitag unseren Kunden aus dem Schaustellergewerbe ein paar Neuigkeiten übermitteln. Die Digitalisierung lässt uns ja alle nicht los.

Klimawandel, Erneuerbare Energien, Zero-Emission…
Wir befinden uns in einer sich schnell ändernden Zeit. Viele Änderungen zwingen uns zum schnellen Handeln und zur Anpassung unserer Lebensumstände. Jeder Hauseigentümer hat zumindest
Immer up to date auf dem Versicherungsmarkt
Verkehrssicherungspflicht bei Auto-Cross-Rennen
Ein Verein, der ein Auto-Cross-Rennen ausrichtete, haftet nicht für die Verletzung einer Zuschauerin durch ein gelöstes Fahrzeugrad.
Entsprechend urteilte das Landgericht Osnabrück und wies eine Klage ab, da der Schadensverlauf als ungewöhnlich und nicht vorhersehbar eingestuft wurde. Die Klägerin hatte Schadenersatz und Schmerzensgeld gefordert, da ihrer Meinung nach der Verein als Veranstalter nicht ausreichende Sicherungsmaßnahmen ergriffen habe. Nach Darstellung des Gerichts bestehe zwar grundsätzlich eine Verkehrssicherungspflicht durch den Veranstalter, diese umfasse aber nur Maßnahmen, die erforderlich und zumutbar sind, um Schädigungen Dritter möglichst zu vermeiden. Im verhandelten Fall hatte sich ein Rad auf gerader Strecke gelöst, war über einen 2,5 Meter hohen Zaun geflogen und hatte die Klägerin getroffen. Das Ereignis stufte das Gericht als sehr ungewöhnlich ein. Es gebe keine Hinweise darauf, dass vergleichbare Vorfälle in der Vergangenheit aufgetreten seien oder für den Veranstalter vorhersehbar gewesen wären. Die bestehenden Sicherheitsvorkehrungen, wie der Absperrzaun, seien nach Einschätzung des Gerichts ausreichend gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Eine private Unfallversicherung kann sinnvoll sein, nicht nur dann, wenn man Veranstaltungen mit erhöhtem Risikopotenzial besucht. Wir beraten Sie dazu gerne.