Ramsay aktuell

Sicher durch die dunkle Jahreszeit
🔒 Sicher durch die dunkle Jahreszeit! 🏠✨ Die Tage werden kürzer, die Nächte länger – und leider steigen auch die Einbruchsstatistiken. 🚨 Doch keine Sorge,

Hast du ein riskantes Hobby?
🏡 Hast du dein Hab und Gut, dein Haus oder Oldtimer, versichert? Natürlich wünscht man sich in diesem Fall einen zuverlässigen Versicherungsschutz, der im Ernstfall

Finger weg von der Maklerapp
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🔔 EM Eröffnungsspiel
Am kommenden Freitag startet die Fußball Europameisterschaft mit dem Eröffnungsspiel Deutschland 🇩🇪 gegen Schottland🏴 und allmählich steigt auch bei uns im Büro die Vorfreude auf

🔔 Sommerferien starten am 24.06.
🔔 Wichtige Info für alle, die zuhause ausziehen! 🎓 Ihr wechselt von der Schule in die Ausbildung oder ins Studium und zieht aus dem Elternhaus

Hoch die Hände …
Hoch die Hände, Wochenende! Unser Björn sehnt den morgigen Tag herbei, denn sein Verein, die Borussia, steht gegen Real Madrid im Pokalfinale! Für
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Verkehrssicherungspflicht bei Auto-Cross-Rennen
Ein Verein, der ein Auto-Cross-Rennen ausrichtete, haftet nicht für die Verletzung einer Zuschauerin durch ein gelöstes Fahrzeugrad.
Entsprechend urteilte das Landgericht Osnabrück und wies eine Klage ab, da der Schadensverlauf als ungewöhnlich und nicht vorhersehbar eingestuft wurde. Die Klägerin hatte Schadenersatz und Schmerzensgeld gefordert, da ihrer Meinung nach der Verein als Veranstalter nicht ausreichende Sicherungsmaßnahmen ergriffen habe. Nach Darstellung des Gerichts bestehe zwar grundsätzlich eine Verkehrssicherungspflicht durch den Veranstalter, diese umfasse aber nur Maßnahmen, die erforderlich und zumutbar sind, um Schädigungen Dritter möglichst zu vermeiden. Im verhandelten Fall hatte sich ein Rad auf gerader Strecke gelöst, war über einen 2,5 Meter hohen Zaun geflogen und hatte die Klägerin getroffen. Das Ereignis stufte das Gericht als sehr ungewöhnlich ein. Es gebe keine Hinweise darauf, dass vergleichbare Vorfälle in der Vergangenheit aufgetreten seien oder für den Veranstalter vorhersehbar gewesen wären. Die bestehenden Sicherheitsvorkehrungen, wie der Absperrzaun, seien nach Einschätzung des Gerichts ausreichend gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Eine private Unfallversicherung kann sinnvoll sein, nicht nur dann, wenn man Veranstaltungen mit erhöhtem Risikopotenzial besucht. Wir beraten Sie dazu gerne.