Ramsay aktuell

Passt auf eure Räder auf!
Wie haltet ihr es? Morgen nur Väter unterwegs, oder radelt ihr gemischt durch den Vatertag? Wisst ihr, dass im letzten Jahr (2023) Versicherer eine Rekordsumme für

Summer-Vibes incoming …
🌦️ Na, wer hat das Wetterchaos im April auch schon satt? 🙋♂️ Mal Sonnenschein, dann plötzlich Regen, gefolgt von Hagel und sogar Schnee! 🌨️ Aber

Wenn die Elektronik brennt …
🔥 Achtung vor Lithium-Ionen-Akku-Bränden! 🔥 Lithium-Ionen-Akkus, oft in Smartphones, Laptops und E-Rollern verbaut, sind effizient, aber können bei Beschädigung oder Überhitzung Feuer fangen. Dies liegt

Clean up your city
Wir waren dabei und haben im Bereich Bremerhavener Heerstraße/Kellerstraße unseren Beitrag geleistet.

Eid Mubarak – Ein schönes Zuckerfest!
Schon die Gallier hatten Angst, dass Ihnen der Himmel auf den Kopf fällt. So zumindest lassen es uns die Comics von Asterix und Obelix glauben. Was in den Jahren vor der Jahrtausendwende noch lustig und wenig wahrscheinlich erschien, ist in unserer technologisch fortgeschrittenen Gesellschaft doch wahr geworden.

Gefahr von oben?
Schon die Gallier hatten Angst, dass Ihnen der Himmel auf den Kopf fällt. So zumindest lassen es uns die Comics von Asterix und Obelix glauben. Was in den Jahren vor der Jahrtausendwende noch lustig und wenig wahrscheinlich erschien, ist in unserer technologisch fortgeschrittenen Gesellschaft doch wahr geworden.
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Verkehrssicherungspflicht bei Auto-Cross-Rennen
Ein Verein, der ein Auto-Cross-Rennen ausrichtete, haftet nicht für die Verletzung einer Zuschauerin durch ein gelöstes Fahrzeugrad.
Entsprechend urteilte das Landgericht Osnabrück und wies eine Klage ab, da der Schadensverlauf als ungewöhnlich und nicht vorhersehbar eingestuft wurde. Die Klägerin hatte Schadenersatz und Schmerzensgeld gefordert, da ihrer Meinung nach der Verein als Veranstalter nicht ausreichende Sicherungsmaßnahmen ergriffen habe. Nach Darstellung des Gerichts bestehe zwar grundsätzlich eine Verkehrssicherungspflicht durch den Veranstalter, diese umfasse aber nur Maßnahmen, die erforderlich und zumutbar sind, um Schädigungen Dritter möglichst zu vermeiden. Im verhandelten Fall hatte sich ein Rad auf gerader Strecke gelöst, war über einen 2,5 Meter hohen Zaun geflogen und hatte die Klägerin getroffen. Das Ereignis stufte das Gericht als sehr ungewöhnlich ein. Es gebe keine Hinweise darauf, dass vergleichbare Vorfälle in der Vergangenheit aufgetreten seien oder für den Veranstalter vorhersehbar gewesen wären. Die bestehenden Sicherheitsvorkehrungen, wie der Absperrzaun, seien nach Einschätzung des Gerichts ausreichend gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Eine private Unfallversicherung kann sinnvoll sein, nicht nur dann, wenn man Veranstaltungen mit erhöhtem Risikopotenzial besucht. Wir beraten Sie dazu gerne.