Ramsay aktuell

Unser Crewmitglied geht von Bord
Ute Eiserbeck verlässt unsere Mannschaft und quittiert ihren aktiven Dienst. In der Schadensabwicklung war Sie unser Fels in der Brandung und hat so manchen Schadensfall

Vielleicht unwahrscheinlich?
Die Presse überschlägt sich derzeit mit der Berichterstattung zu Überschwemmungsschäden, die regional ein katastrophales Ausmaß annehmen ! Menschen verlieren ihren Wohnsitz, Häuser stürzen ein oder

Tag der Versicherung
Und wir helfen natürlich auch, wenn es darauf ankommt. Egal ob Sie einen Schadensfall oder einfach eine Frage haben. Wir sind für Sie da!

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Ramsay goes social
Willkommen bei der Ramsay Assekuranzmakler GmbH digital. Der Einstieg in die sozialen Medien ist geschafft, jede Menge News, Beiträge und Wissenswertes rund um den Versicherungsmarkt

Digitale Mehrwerte
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Immer up to date auf dem Versicherungsmarkt
Verkehrssicherungspflicht bei Auto-Cross-Rennen
Ein Verein, der ein Auto-Cross-Rennen ausrichtete, haftet nicht für die Verletzung einer Zuschauerin durch ein gelöstes Fahrzeugrad.
Entsprechend urteilte das Landgericht Osnabrück und wies eine Klage ab, da der Schadensverlauf als ungewöhnlich und nicht vorhersehbar eingestuft wurde. Die Klägerin hatte Schadenersatz und Schmerzensgeld gefordert, da ihrer Meinung nach der Verein als Veranstalter nicht ausreichende Sicherungsmaßnahmen ergriffen habe. Nach Darstellung des Gerichts bestehe zwar grundsätzlich eine Verkehrssicherungspflicht durch den Veranstalter, diese umfasse aber nur Maßnahmen, die erforderlich und zumutbar sind, um Schädigungen Dritter möglichst zu vermeiden. Im verhandelten Fall hatte sich ein Rad auf gerader Strecke gelöst, war über einen 2,5 Meter hohen Zaun geflogen und hatte die Klägerin getroffen. Das Ereignis stufte das Gericht als sehr ungewöhnlich ein. Es gebe keine Hinweise darauf, dass vergleichbare Vorfälle in der Vergangenheit aufgetreten seien oder für den Veranstalter vorhersehbar gewesen wären. Die bestehenden Sicherheitsvorkehrungen, wie der Absperrzaun, seien nach Einschätzung des Gerichts ausreichend gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Eine private Unfallversicherung kann sinnvoll sein, nicht nur dann, wenn man Veranstaltungen mit erhöhtem Risikopotenzial besucht. Wir beraten Sie dazu gerne.