Ramsay aktuell

Bin ich ausreichend versichert?
Diese Frage sollte sich jeder einmal im Jahr stellen. Am Mittwoch war einer unserer Kollegen wieder einmal als ehrenamtlicher Feuerwehrmann die ganze Nacht beschäftigt. Aufgrund

Moin! Moin!
Gerade haben wir wieder zwei Fälle in unserem Kundenkreis gehabt, daher wollen wir das Thema nochmal ins Gedächtnis rufen. Mit dem BGH Urteil vom 20.10.2021

BGH-Urteil: Undichte Fuge im Bad
Wasserschäden, die durch eine undichte Fuge zwischen Duschwanne und Wand entstehen, sind nicht durch die Leitungswasser-Versicherung abgedeckt. Daher muss die Gebäudeversicherung nicht für den Schaden

Windschutzscheibe kaputt? WinTec hilfT!
Wer kennt es nicht? Steinschlag, Scheibe beschädigt, oder gar gerissen. Es muss nicht immer der große Autoglaser aus der Werbung sein, wir haben für Sie

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angeheuert auf dem Ramsay Kutter 🙂
Moin zusammen! Ich bin der Neue! Die gute Ute hat Ihren wohlverdienten Ruhestand angetreten, dass bedeutet aber nicht, das Ihre Arbeit wegfällt. Getreu dem Motto:
Immer up to date auf dem Versicherungsmarkt
E-Bike-Akku brennt nach Sturz - keine Fahrlässigkeit
Ein E-Bike-Akku geriet nach einem Sturz in Brand und verursachte einen Schaden von 140.000 Euro. Das Oberlandesgericht Oldenburg entschied, dass die Nutzerin nicht fahrlässig handelte, weil sie das Rad nicht nach dem Sturz überprüfen ließ.
Im verhandelten Fall ging es um einen Carport und ein angrenzendes Gebäude, das abbrannte, nachdem ein darin abgestelltes E-Bike in Flammen aufgegangen war. Der Schaden belief sich auf knapp 140.000 Euro. Der Wohngebäudeversicherer des Hauseigentümers regulierte den Schaden zunächst, forderte jedoch später einen Teil der Summe von der Haftpflichtversicherung der Mieterin zurück. Begründung: Der Sohn der Mieterin war zwei Monate zuvor mit dem E-Bike bei Glatteis gestürzt, ohne dass äußerliche Schäden am Rad oder Akku sichtbar gewesen wären. Der Versicherer argumentierte, der Akku hätte vorsorglich von einer Fachwerkstatt überprüft werden müssen und das E-Bike nicht unter dem Carport abgestellt werden dürfen.
Sowohl das Landgericht Oldenburg als auch das Oberlandesgericht wiesen die Klage des Wohngebäudeversicherers ab. Die Richter sahen es als nicht fahrlässig an, dass die Mieterin das E-Bike nach dem Sturz weitergenutzt hatte. Zwar warnen Hersteller vor Stößen und möglichen Bränden von Lithium-Ionen-Akkus, doch enthalten die Sicherheitshinweise keine konkrete Aufforderung, nach einem Sturz eine fachliche Prüfung vornehmen zu lassen. Zudem seien Brände durch Lithium-Ionen-Akkus sehr selten und Verbraucher könnten grundsätzlich darauf vertrauen, dass solche Akkus in Alltagsgegenständen sicher verbaut sind. Eine gesetzliche Wartungspflicht oder regelmäßige Kontrollempfehlung gibt es nicht. Da das E-Bike nach dem Sturz äußerlich unbeschädigt blieb und in den folgenden zwei Monaten keine Auffälligkeiten zeigte, sah das Gericht kein Verschulden der Mieterin.
Haben Sie Fragen zur Absicherung gegen Haftungsfälle? Wir beraten Sie dazu gerne.