Ramsay aktuell

Fahrräder, Vatertagstour, Räder versichern

Passt auf eure Räder auf!

Wie haltet ihr es?  Morgen nur Väter unterwegs, oder radelt ihr gemischt durch den Vatertag?  Wisst ihr, dass im letzten Jahr (2023) Versicherer eine Rekordsumme für

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Bild von einem Strand an dem alle Jahreszeiten gleichzeitig stattfinden um Aprilwetter darzustellen. Ramsay Assekuranzmakler

Summer-Vibes incoming …

🌦️ Na, wer hat das Wetterchaos im April auch schon satt? 🙋‍♂️ Mal Sonnenschein, dann plötzlich Regen, gefolgt von Hagel und sogar Schnee! 🌨️ Aber

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Ein brennendes Handy auf dem Bett. Dieses Bild ist mit einer KI erzeugt.

Wenn die Elektronik brennt …

🔥 Achtung vor Lithium-Ionen-Akku-Bränden! 🔥 Lithium-Ionen-Akkus, oft in Smartphones, Laptops und E-Rollern verbaut, sind effizient, aber können bei Beschädigung oder Überhitzung Feuer fangen. Dies liegt

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Ramsay Versicherungsmakler, Zahnzusatzversicherung zum Zuckerfest

Eid Mubarak – Ein schönes Zuckerfest!

Schon die Gallier hatten Angst, dass Ihnen der Himmel auf den Kopf fällt. So zumindest lassen es uns die Comics von Asterix und Obelix glauben. Was in den Jahren vor der Jahrtausendwende noch lustig und wenig wahrscheinlich erschien, ist in unserer technologisch fortgeschrittenen Gesellschaft doch wahr geworden.

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Gefahr von oben?

Schon die Gallier hatten Angst, dass Ihnen der Himmel auf den Kopf fällt. So zumindest lassen es uns die Comics von Asterix und Obelix glauben. Was in den Jahren vor der Jahrtausendwende noch lustig und wenig wahrscheinlich erschien, ist in unserer technologisch fortgeschrittenen Gesellschaft doch wahr geworden.

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13.04.2026

E-Bike-Akku brennt nach Sturz - keine Fahrlässigkeit

Ein E-Bike-Akku geriet nach einem Sturz in Brand und verursachte einen Schaden von 140.000 Euro. Das Oberlandesgericht Oldenburg entschied, dass die Nutzerin nicht fahrlässig handelte, weil sie das Rad nicht nach dem Sturz überprüfen ließ.

Im verhandelten Fall ging es um einen Carport und ein angrenzendes Gebäude, das abbrannte, nachdem ein darin abgestelltes E-Bike in Flammen aufgegangen war. Der Schaden belief sich auf knapp 140.000 Euro. Der Wohngebäudeversicherer des Hauseigentümers regulierte den Schaden zunächst, forderte jedoch später einen Teil der Summe von der Haftpflichtversicherung der Mieterin zurück. Begründung: Der Sohn der Mieterin war zwei Monate zuvor mit dem E-Bike bei Glatteis gestürzt, ohne dass äußerliche Schäden am Rad oder Akku sichtbar gewesen wären. Der Versicherer argumentierte, der Akku hätte vorsorglich von einer Fachwerkstatt überprüft werden müssen und das E-Bike nicht unter dem Carport abgestellt werden dürfen.

Sowohl das Landgericht Oldenburg als auch das Oberlandesgericht wiesen die Klage des Wohngebäudeversicherers ab. Die Richter sahen es als nicht fahrlässig an, dass die Mieterin das E-Bike nach dem Sturz weitergenutzt hatte. Zwar warnen Hersteller vor Stößen und möglichen Bränden von Lithium-Ionen-Akkus, doch enthalten die Sicherheitshinweise keine konkrete Aufforderung, nach einem Sturz eine fachliche Prüfung vornehmen zu lassen. Zudem seien Brände durch Lithium-Ionen-Akkus sehr selten und Verbraucher könnten grundsätzlich darauf vertrauen, dass solche Akkus in Alltagsgegenständen sicher verbaut sind. Eine gesetzliche Wartungspflicht oder regelmäßige Kontrollempfehlung gibt es nicht. Da das E-Bike nach dem Sturz äußerlich unbeschädigt blieb und in den folgenden zwei Monaten keine Auffälligkeiten zeigte, sah das Gericht kein Verschulden der Mieterin.

Haben Sie Fragen zur Absicherung gegen Haftungsfälle? Wir beraten Sie dazu gerne.