Ramsay aktuell

Rückschlagklappen sind ein guter Schutz bei Hochwasser, Symbolbild: Hochwasser Rohr Keller

Regen kann das Jahr 2024 wirklich gut!

Und schon wieder regnet es …   Tipss zum Schutz des Zuhauses:  Extreme Wetterereignisse können verheerende Schäden an Wohngebäuden verursachen. Eine Elementarversicherung bietet hier entscheidenden

Weiterlesen »
Pyro smart zur Kontrolle großer Anlage zur Vermeidung von Brandbildung.

PYROsmart

Na, wer bist denn Du?  Nummer 5 lebt oder WALL-E?   Nein, ich heiße PYROsmart FS pro und bin ein innovatives Brandfrüherkennungssystem. Mit modernster Infrarottechnik

Weiterlesen »
Olaf Marx, Mitarbeiter bei Ramsay Assekuranzmakler mit Regenschirm

Alltagstipps für Regentage

 Alltagstipps für Regentage  Für euch getestet von unserem Olaf: Der Schirm funktioniert tatsächlich auch bei Regen!  Alltagstipps für Regentage Regen kann uns manchmal vor Herausforderungen

Weiterlesen »
Sonnenbrand, Sonnenstich, Krankenversicherung

Sonnenschutz

🌞 Unsere Regenschirme bieten auch einen hervorragenden Sonnenschutz! Getestet an unserem Björn! DENN: Vorsicht vor einem Sonnenstich ☀️ Hier sind 5 Tipps, um sicherzustellen, dass

Weiterlesen »
Grillen, Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit

Hoch die Hände, Wochenende!

🔥 Grill-Tipps und Versicherungsschutz! 🔥 Das Wetter bleibt am Wochenende stabil! Wollt ihr auch grillen? Das kann auch mal heiß hergehen, besonders wenn der Grill

Weiterlesen »

Immer up to date auf dem Versicherungsmarkt

27.02.2026

Reiseveranstalter muss über Einreisebestimmungen umfassend informieren

Ein Reiseveranstalter wurde zur Rückzahlung des Reisepreises und Schadensersatz verurteilt, weil er ein Ehepaar nicht ausreichend über die Notwendigkeit eines digitalen Einreiseformulars informiert hatte. 

Das Landgericht München II entschied, dass Reiseveranstalter die Praxis der Fluggesellschaften kennen und ihre Kundinnen und Kunden entsprechend aufklären müssen.

Der Reiseveranstalter verwies zwar auf die offiziellen Informationsseiten des Urlaubslandes, wonach alle Reisenden ein elektronisches Einreiseformular („E-Ticket“) ausfüllen und als QR-Code vorlegen mussten – frühestens 72 Stunden vor Ankunft oder spätestens bei der Grenzkontrolle. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass die Fluggesellschaft den QR-Code nicht zwingend einlesen müsse und am Flughafen kostenloses W-LAN für das Ausfüllen zur Verfügung stehe.

Am Tag des Abflugs teilte das Hilfspersonal der Fluggesellschaft den Reisenden mit, dass für die Beförderung ein E-Ticket in Form eines QR-Codes bereits beim Check-In vorliegen müsse. Obwohl sie  den Code noch generieren konnte, verpassten sie den Check-In und durfte nicht einsteigen. 

Das Landgericht München II verurteilte den Reiseveranstalter zur vollständigen Rückzahlung des Reisepreises, zur Erstattung der Aufwendungen und zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe der Hälfte des Reisepreises. Ein bloßer Verweis auf die offiziellen Einreisebestimmungen des Ziellandes reiche nicht aus. 

Eine Reise kann aus den unterschiedlichsten Gründen schief gehen. Wir beraten Sie gerne rund um Reiserücktritts- oder auch Reiseabbruchversicherungen.