Ramsay aktuell

Regen kann das Jahr 2024 wirklich gut!
Und schon wieder regnet es … Tipss zum Schutz des Zuhauses: Extreme Wetterereignisse können verheerende Schäden an Wohngebäuden verursachen. Eine Elementarversicherung bietet hier entscheidenden

PYROsmart
Na, wer bist denn Du? Nummer 5 lebt oder WALL-E? Nein, ich heiße PYROsmart FS pro und bin ein innovatives Brandfrüherkennungssystem. Mit modernster Infrarottechnik

Alltagstipps für Regentage
Alltagstipps für Regentage Für euch getestet von unserem Olaf: Der Schirm funktioniert tatsächlich auch bei Regen! Alltagstipps für Regentage Regen kann uns manchmal vor Herausforderungen

🌸 Schönen Start ins Pfingstwochenende, Ihr Lieben! 🌸
Das lange Wochenende ist da und viele von euch nutzen die Zeit, um zu verreisen. Egal, ob ihr einen Kurztrip ans Meer plant oder die

Sonnenschutz
🌞 Unsere Regenschirme bieten auch einen hervorragenden Sonnenschutz! Getestet an unserem Björn! DENN: Vorsicht vor einem Sonnenstich ☀️ Hier sind 5 Tipps, um sicherzustellen, dass

Hoch die Hände, Wochenende!
🔥 Grill-Tipps und Versicherungsschutz! 🔥 Das Wetter bleibt am Wochenende stabil! Wollt ihr auch grillen? Das kann auch mal heiß hergehen, besonders wenn der Grill
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Beratungsdokumentation bei Versicherungsabschluss
Ein Versicherungsnehmer, der nach einer Flutkatastrophe Schadensersatz wegen angeblich fehlender Beratung zur Elementarversicherung fordert, scheiterte vor Gericht.
Im konkreten Fall hatte ein Gewerbetreibender nach der Flutkatastrophe 2021 einen Schaden geltend gemacht, den seine Versicherung mit dem Hinweis auf fehlenden Elementarschutz ablehnte. Der Kläger behauptete, er habe dem Vermittler einen Vorvertrag mit Elementarschutz übergeben und sei nicht auf den fehlenden Schutz hingewiesen worden. Die Versicherung verwies auf die unterschriebene Beratungsdokumentation, in der der Einschluss von Elementargefahren explizit nicht gewünscht war. Das Gericht wies die Klage ab und führte aus, dass die Darlegungs- und Beweislast für ein Beratungsverschulden beim Versicherungsnehmer liege. Die unterschriebene Dokumentation spreche klar gegen die Behauptung des Klägers, da sie an mehreren Stellen den Verzicht auf Elementarschutz festhalte. Die mündlichen Angaben des Klägers, die Unterschrift sei in einer „Hauruck-Aktion“ erfolgt, reichten für eine richterliche Überzeugung nicht aus. Ohne weitere Beweismittel, die seine Darstellung stützen, blieb es bei der schriftlichen Dokumentation.
Im Streitfall sind also unterschriebene Beratungsprotokolle und die Vertragsdokumente entscheidend. Wer sich auf mündliche Absprachen beruft, trägt die Beweislast – und sollte daher bei Vertragsabschlüssen besonders auf die schriftliche Fixierung aller wichtigen Punkte achten.