Ramsay aktuell

Fahrräder, Vatertagstour, Räder versichern

Passt auf eure Räder auf!

Wie haltet ihr es?  Morgen nur Väter unterwegs, oder radelt ihr gemischt durch den Vatertag?  Wisst ihr, dass im letzten Jahr (2023) Versicherer eine Rekordsumme für

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Bild von einem Strand an dem alle Jahreszeiten gleichzeitig stattfinden um Aprilwetter darzustellen. Ramsay Assekuranzmakler

Summer-Vibes incoming …

🌦️ Na, wer hat das Wetterchaos im April auch schon satt? 🙋‍♂️ Mal Sonnenschein, dann plötzlich Regen, gefolgt von Hagel und sogar Schnee! 🌨️ Aber

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Ein brennendes Handy auf dem Bett. Dieses Bild ist mit einer KI erzeugt.

Wenn die Elektronik brennt …

🔥 Achtung vor Lithium-Ionen-Akku-Bränden! 🔥 Lithium-Ionen-Akkus, oft in Smartphones, Laptops und E-Rollern verbaut, sind effizient, aber können bei Beschädigung oder Überhitzung Feuer fangen. Dies liegt

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Ramsay Versicherungsmakler, Zahnzusatzversicherung zum Zuckerfest

Eid Mubarak – Ein schönes Zuckerfest!

Schon die Gallier hatten Angst, dass Ihnen der Himmel auf den Kopf fällt. So zumindest lassen es uns die Comics von Asterix und Obelix glauben. Was in den Jahren vor der Jahrtausendwende noch lustig und wenig wahrscheinlich erschien, ist in unserer technologisch fortgeschrittenen Gesellschaft doch wahr geworden.

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Gefahr von oben?

Schon die Gallier hatten Angst, dass Ihnen der Himmel auf den Kopf fällt. So zumindest lassen es uns die Comics von Asterix und Obelix glauben. Was in den Jahren vor der Jahrtausendwende noch lustig und wenig wahrscheinlich erschien, ist in unserer technologisch fortgeschrittenen Gesellschaft doch wahr geworden.

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Immer up to date auf dem Versicherungsmarkt

31.03.2026

Beratungsdokumentation bei Versicherungsabschluss

Ein Versicherungsnehmer, der nach einer Flutkatastrophe Schadensersatz wegen angeblich fehlender Beratung zur Elementarversicherung fordert, scheiterte vor Gericht.

Im konkreten Fall hatte ein Gewerbetreibender nach der Flutkatastrophe 2021 einen Schaden geltend gemacht, den seine Versicherung mit dem Hinweis auf fehlenden Elementarschutz ablehnte. Der Kläger behauptete, er habe dem Vermittler einen Vorvertrag mit Elementarschutz übergeben und sei nicht auf den fehlenden Schutz hingewiesen worden. Die Versicherung verwies auf die unterschriebene Beratungsdokumentation, in der der Einschluss von Elementargefahren explizit nicht gewünscht war. Das Gericht wies die Klage ab und führte aus, dass die Darlegungs- und Beweislast für ein Beratungsverschulden beim Versicherungsnehmer liege. Die unterschriebene Dokumentation spreche klar gegen die Behauptung des Klägers, da sie an mehreren Stellen den Verzicht auf Elementarschutz festhalte. Die mündlichen Angaben des Klägers, die Unterschrift sei in einer „Hauruck-Aktion“ erfolgt, reichten für eine richterliche Überzeugung nicht aus. Ohne weitere Beweismittel, die seine Darstellung stützen, blieb es bei der schriftlichen Dokumentation.

Im Streitfall sind also unterschriebene Beratungsprotokolle und die Vertragsdokumente entscheidend. Wer sich auf mündliche Absprachen beruft, trägt die Beweislast – und sollte daher bei Vertragsabschlüssen besonders auf die schriftliche Fixierung aller wichtigen Punkte achten.