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Regen kann das Jahr 2024 wirklich gut!
Und schon wieder regnet es … Tipss zum Schutz des Zuhauses: Extreme Wetterereignisse können verheerende Schäden an Wohngebäuden verursachen. Eine Elementarversicherung bietet hier entscheidenden

PYROsmart
Na, wer bist denn Du? Nummer 5 lebt oder WALL-E? Nein, ich heiße PYROsmart FS pro und bin ein innovatives Brandfrüherkennungssystem. Mit modernster Infrarottechnik

Alltagstipps für Regentage
Alltagstipps für Regentage Für euch getestet von unserem Olaf: Der Schirm funktioniert tatsächlich auch bei Regen! Alltagstipps für Regentage Regen kann uns manchmal vor Herausforderungen

🌸 Schönen Start ins Pfingstwochenende, Ihr Lieben! 🌸
Das lange Wochenende ist da und viele von euch nutzen die Zeit, um zu verreisen. Egal, ob ihr einen Kurztrip ans Meer plant oder die

Sonnenschutz
🌞 Unsere Regenschirme bieten auch einen hervorragenden Sonnenschutz! Getestet an unserem Björn! DENN: Vorsicht vor einem Sonnenstich ☀️ Hier sind 5 Tipps, um sicherzustellen, dass

Hoch die Hände, Wochenende!
🔥 Grill-Tipps und Versicherungsschutz! 🔥 Das Wetter bleibt am Wochenende stabil! Wollt ihr auch grillen? Das kann auch mal heiß hergehen, besonders wenn der Grill
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Kein Schmerzensgeld nach Sturz durch Heuboden
Eine Frau stürzte in einem Pferdestall durch einen morschen Heuboden und verlangte Schmerzensgeld – doch das Landgericht Lübeck wies ihre Klage ab.
Im verhandelten Fall ging es um eine Frau, die sich ohne Absprache auf den Heuboden begab, obwohl ein deutlich sichtbarer Aushang mit der Aufschrift „Der Heuboden ist nicht zu betreten“ vorhanden war. Beim Betreten brach die morsche Holzdecke ein, die Frau stürzte und zog sich Verletzungen am Fuß zu. Sie forderte von den Stallbetreibern Schmerzensgeld.
Das Landgericht Lübeck entschied, dass der Frau kein Anspruch auf Schmerzensgeld zusteht. Die Stallbetreiber hätten ihre Verkehrssicherungspflicht nicht verletzt, da der Warnhinweis für alle gut sichtbar und damit verbindlich war. Die Frau habe den Hinweis gekannt und sich bewusst darüber hinweggesetzt. Daher liege die alleinige Verantwortung für den Unfall bei ihr.
Wer Warnhinweise ignoriert, riskiert nicht nur die eigene Gesundheit, sondern auch den Verlust von Ansprüchen gegenüber Dritten oder der eigenen Versicherung. Im Schadensfall können Versicherer die Leistung verweigern, wenn der Versicherte grob fahrlässig gehandelt hat. Wir informieren Sie gerne zu entsprechenden Klauseln in Versicherungsbedingungen.