Ramsay aktuell

Unser Crewmitglied geht von Bord

Ute Eiserbeck verlässt unsere Mannschaft und quittiert ihren aktiven Dienst. In der Schadensabwicklung war Sie unser Fels in der Brandung und  hat so manchen Schadensfall

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Vielleicht unwahrscheinlich?

Die Presse überschlägt sich derzeit mit der Berichterstattung zu Überschwemmungsschäden, die regional ein katastrophales Ausmaß annehmen ! Menschen verlieren ihren Wohnsitz, Häuser stürzen ein oder

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Tag der Versicherung

Und wir helfen natürlich auch, wenn es darauf ankommt. Egal ob Sie einen Schadensfall oder einfach eine Frage haben. Wir sind für Sie da!

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Ramsay goes social

Willkommen bei der Ramsay Assekuranzmakler GmbH digital. Der Einstieg in die sozialen Medien ist geschafft, jede Menge News, Beiträge und Wissenswertes rund um den Versicherungsmarkt

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Digitale Mehrwerte

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13.04.2026

Kein Schmerzensgeld nach Sturz durch Heuboden

Eine Frau stürzte in einem Pferdestall durch einen morschen Heuboden und verlangte Schmerzensgeld – doch das Landgericht Lübeck wies ihre Klage ab. 

Im verhandelten Fall ging es um eine Frau, die sich ohne Absprache auf den Heuboden begab, obwohl ein deutlich sichtbarer Aushang mit der Aufschrift „Der Heuboden ist nicht zu betreten“ vorhanden war. Beim Betreten brach die morsche Holzdecke ein, die Frau stürzte und zog sich Verletzungen am Fuß zu. Sie forderte von den Stallbetreibern Schmerzensgeld.

Das Landgericht Lübeck entschied, dass der Frau kein Anspruch auf Schmerzensgeld zusteht. Die Stallbetreiber hätten ihre Verkehrssicherungspflicht nicht verletzt, da der Warnhinweis für alle gut sichtbar und damit verbindlich war. Die Frau habe den Hinweis gekannt und sich bewusst darüber hinweggesetzt. Daher liege die alleinige Verantwortung für den Unfall bei ihr.

Wer Warnhinweise ignoriert, riskiert nicht nur die eigene Gesundheit, sondern auch den Verlust von Ansprüchen gegenüber Dritten oder der eigenen Versicherung. Im Schadensfall können Versicherer die Leistung verweigern, wenn der Versicherte grob fahrlässig gehandelt hat. Wir informieren Sie gerne zu entsprechenden Klauseln in Versicherungsbedingungen.