Ramsay aktuell

Passt auf eure Räder auf!
Wie haltet ihr es? Morgen nur Väter unterwegs, oder radelt ihr gemischt durch den Vatertag? Wisst ihr, dass im letzten Jahr (2023) Versicherer eine Rekordsumme für

Summer-Vibes incoming …
🌦️ Na, wer hat das Wetterchaos im April auch schon satt? 🙋♂️ Mal Sonnenschein, dann plötzlich Regen, gefolgt von Hagel und sogar Schnee! 🌨️ Aber

Wenn die Elektronik brennt …
🔥 Achtung vor Lithium-Ionen-Akku-Bränden! 🔥 Lithium-Ionen-Akkus, oft in Smartphones, Laptops und E-Rollern verbaut, sind effizient, aber können bei Beschädigung oder Überhitzung Feuer fangen. Dies liegt

Clean up your city
Wir waren dabei und haben im Bereich Bremerhavener Heerstraße/Kellerstraße unseren Beitrag geleistet.

Eid Mubarak – Ein schönes Zuckerfest!
Schon die Gallier hatten Angst, dass Ihnen der Himmel auf den Kopf fällt. So zumindest lassen es uns die Comics von Asterix und Obelix glauben. Was in den Jahren vor der Jahrtausendwende noch lustig und wenig wahrscheinlich erschien, ist in unserer technologisch fortgeschrittenen Gesellschaft doch wahr geworden.

Gefahr von oben?
Schon die Gallier hatten Angst, dass Ihnen der Himmel auf den Kopf fällt. So zumindest lassen es uns die Comics von Asterix und Obelix glauben. Was in den Jahren vor der Jahrtausendwende noch lustig und wenig wahrscheinlich erschien, ist in unserer technologisch fortgeschrittenen Gesellschaft doch wahr geworden.
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Kein Schmerzensgeld nach Sturz durch Heuboden
Eine Frau stürzte in einem Pferdestall durch einen morschen Heuboden und verlangte Schmerzensgeld – doch das Landgericht Lübeck wies ihre Klage ab.
Im verhandelten Fall ging es um eine Frau, die sich ohne Absprache auf den Heuboden begab, obwohl ein deutlich sichtbarer Aushang mit der Aufschrift „Der Heuboden ist nicht zu betreten“ vorhanden war. Beim Betreten brach die morsche Holzdecke ein, die Frau stürzte und zog sich Verletzungen am Fuß zu. Sie forderte von den Stallbetreibern Schmerzensgeld.
Das Landgericht Lübeck entschied, dass der Frau kein Anspruch auf Schmerzensgeld zusteht. Die Stallbetreiber hätten ihre Verkehrssicherungspflicht nicht verletzt, da der Warnhinweis für alle gut sichtbar und damit verbindlich war. Die Frau habe den Hinweis gekannt und sich bewusst darüber hinweggesetzt. Daher liege die alleinige Verantwortung für den Unfall bei ihr.
Wer Warnhinweise ignoriert, riskiert nicht nur die eigene Gesundheit, sondern auch den Verlust von Ansprüchen gegenüber Dritten oder der eigenen Versicherung. Im Schadensfall können Versicherer die Leistung verweigern, wenn der Versicherte grob fahrlässig gehandelt hat. Wir informieren Sie gerne zu entsprechenden Klauseln in Versicherungsbedingungen.