Ramsay aktuell

Unser Crewmitglied geht von Bord

Ute Eiserbeck verlässt unsere Mannschaft und quittiert ihren aktiven Dienst. In der Schadensabwicklung war Sie unser Fels in der Brandung und  hat so manchen Schadensfall

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Vielleicht unwahrscheinlich?

Die Presse überschlägt sich derzeit mit der Berichterstattung zu Überschwemmungsschäden, die regional ein katastrophales Ausmaß annehmen ! Menschen verlieren ihren Wohnsitz, Häuser stürzen ein oder

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Tag der Versicherung

Und wir helfen natürlich auch, wenn es darauf ankommt. Egal ob Sie einen Schadensfall oder einfach eine Frage haben. Wir sind für Sie da!

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Ramsay goes social

Willkommen bei der Ramsay Assekuranzmakler GmbH digital. Der Einstieg in die sozialen Medien ist geschafft, jede Menge News, Beiträge und Wissenswertes rund um den Versicherungsmarkt

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Digitale Mehrwerte

Wir schaffen Mehrwerte für unsere Kunden. Auf unserer Website jetzt im Kundenportal registrieren und die eigenen Verträge jederzeit digital im Blick behalten. www.ramsay.de

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30.05.2026

Keine Entschädigung für Verfahrensdauer bei einvernehmlichem Ruhen des Verfahrens

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Verfahrensbeteiligte keinen Anspruch auf Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer haben, wenn das Verfahren mit ihrem Einverständnis bis zum Abschluss eines Musterverfahrens ruht. 

Im konkreten Fall hatten Kläger gegen einen Einkommensteuerbescheid geklagt, der die steuerliche Behandlung eines Nutzungswertersatzes nach Widerruf eines Darlehensvertrags betraf. Das Finanzgericht setzte das Verfahren 2020 mit Zustimmung der Beteiligten aus, bis der BFH in einem vergleichbaren Revisionsverfahren entscheiden würde.

Nach Abschluss des Musterverfahrens beantragten die Kläger eine Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer. Der BFH lehnte jedoch die Klage ab. Für Verbraucher und Versicherte ist diese Entscheidung relevant, da sie zeigt, dass bei Verzögerungen in gerichtlichen Verfahren Eigeninitiative erforderlich ist. Wer auf eine zügige Bearbeitung angewiesen ist, sollte aktiv auf die Fortführung des Verfahrens hinwirken, um mögliche Nachteile – etwa bei Steuererklärungen oder Versicherungsleistungen – zu vermeiden.