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30.05.2026

Finanzreform der GKV: Einsparungen und Mehreinnahmen

Die Gesetzliche Krankenversicherung steht vor einem Milliardendefizit. Ein umfassendes Sparpaket soll das ausgleichen. Verbraucher müssen mit höheren Zuzahlungen, eingeschränkten Leistungen und Anpassungen bei der Familienversicherung rechnen.

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der das wachsende Defizit der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) durch Einsparungen und zusätzliche Einnahmen ausgleichen soll. Allein für das Jahr 2027 wird eine Deckungslücke von 15,3 Milliarden Euro erwartet, die bis 2030 auf rund 40 Milliarden Euro ansteigen könnte. Um die Beiträge zu stabilisieren, setzt die Reform auf eine Reduktion der Ausgabendynamik und sieht vor, die GKV bis 2027 durch Mehreinnahmen und Minderausgaben in Höhe von 16,3 Milliarden Euro zu entlasten. Bis 2030 soll die Entlastung auf 38,1 Milliarden Euro steigen.

Geplant sind unter anderem die Abschaffung kostenintensiver Sondervergütungen und Doppelfinanzierungen sowie die Begrenzung von Vergütungsanstiegen in allen Leistungsbereichen und der Verwaltung auf die tatsächliche Kostensteigerung oder die Grundlohnrate. In den Jahren 2027 bis 2029 soll zusätzlich ein Abschlag von einem Prozentpunkt gelten. Bei stationären Leistungen und im Pflegebudget der Krankenhäuser werden Steigerungen ebenfalls nur bis zur maßgeblichen Obergrenze möglich sein. Zudem soll der Gemeinsame Bundesausschuss ab 2027 jährlich für mindestens einen planbaren Eingriff ein verpflichtendes Zweitmeinungsverfahren einführen.
In der vertragsärztlichen Versorgung entfallen extrabudgetäre Zusatzvergütungen für bestimmte Leistungen, etwa in offenen Sprechstunden oder für die Befüllung der elektronischen Patientenakte. Die Pharmabranche wird durch eine Ergänzung des Herstellerabschlags um eine dynamische Komponente, insbesondere bei hochpreisigen Patentarzneimitteln, belastet. Festbetragsarzneimittel, Generika, Biosimilars und versorgungskritische Medikamente bleiben davon ausgenommen. Der Apothekenabschlag wird von 1,77 Euro auf 2,07 Euro angehoben.

Für GKV-Mitglieder ändern sich die Bedingungen der beitragsfreien Familienversicherung: Künftig wird diese auf mitversicherte Ehepartner und eingetragene Lebenspartner mit Kindern bis zum 7. Lebensjahr, mit behinderten Kindern, mit zu pflegenden Angehörigen sowie nach Erreichen der Regelaltersgrenze beschränkt. In allen anderen Fällen ist ein Zuschlag von 2,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen fällig. Die beitragsfreie Mitversicherung für Kinder bleibt bestehen. Ab 2027 steigen die Beitragsbemessungsgrenze und die Versicherungspflichtgrenze jeweils um 300 Euro monatlich. Festzuschüsse beim Zahnersatz werden um zehn Prozent gekürzt, während Zuzahlungsbeträge um 50 Prozent erhöht und dynamisiert werden.

Neu eingeführt werden eine Teilkrankschreibung und ein Teilkrankengeld mit drei Stufen der Teilarbeitsfähigkeit (25, 50 und 75 Prozent). Cannabisblüten, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie anlasslose Ganzkörper-Hautkrebs-Screenings werden künftig nicht mehr von der GKV erstattet. Die Verwaltungskosten der Krankenkassen werden gedeckelt, Werbeausgaben halbiert und die Vergütungen für Führungskräfte begrenzt. Der Bund beteiligt sich durch die Verschiebung von Darlehensrückzahlungen und eine schrittweise Anhebung der Beitragspauschale für Bezieher von Grundsicherung.

Ab 2028 ist zudem eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke geplant, deren Mehreinnahmen der GKV zugutekommen sollen. Für Verbraucher bedeutet die Reform vor allem höhere Eigenanteile und eingeschränkte Leistungen, was bei der Wahl von Zusatzversicherungen oder der Planung von Gesundheitsausgaben zu berücksichtigen ist.