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Regen kann das Jahr 2024 wirklich gut!
Und schon wieder regnet es … Tipss zum Schutz des Zuhauses: Extreme Wetterereignisse können verheerende Schäden an Wohngebäuden verursachen. Eine Elementarversicherung bietet hier entscheidenden

PYROsmart
Na, wer bist denn Du? Nummer 5 lebt oder WALL-E? Nein, ich heiße PYROsmart FS pro und bin ein innovatives Brandfrüherkennungssystem. Mit modernster Infrarottechnik

Alltagstipps für Regentage
Alltagstipps für Regentage Für euch getestet von unserem Olaf: Der Schirm funktioniert tatsächlich auch bei Regen! Alltagstipps für Regentage Regen kann uns manchmal vor Herausforderungen

🌸 Schönen Start ins Pfingstwochenende, Ihr Lieben! 🌸
Das lange Wochenende ist da und viele von euch nutzen die Zeit, um zu verreisen. Egal, ob ihr einen Kurztrip ans Meer plant oder die

Sonnenschutz
🌞 Unsere Regenschirme bieten auch einen hervorragenden Sonnenschutz! Getestet an unserem Björn! DENN: Vorsicht vor einem Sonnenstich ☀️ Hier sind 5 Tipps, um sicherzustellen, dass

Hoch die Hände, Wochenende!
🔥 Grill-Tipps und Versicherungsschutz! 🔥 Das Wetter bleibt am Wochenende stabil! Wollt ihr auch grillen? Das kann auch mal heiß hergehen, besonders wenn der Grill
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Krankenversicherungsbeiträge auf betriebliche Altersvorsorge
Kapitalauszahlungen aus der betrieblichen Altersversorgung unterliegen auch dann den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung, wenn sie zur Vermeidung von Rentenabschlägen an die Rentenversicherung weitergeleitet werden.
Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden. Im verhandelten Fall ging es um einen 1958 geborener Mann, der im Februar 2021 eine Einmalzahlung von rund 46.000 Euro aus seiner betrieblichen Altersversorgung (bAV) erhalten hatte. Kurz darauf zahlte er etwa 47.000 Euro an die Deutsche Rentenversicherung, um vorzeitig und ohne Abschläge in Altersrente gehen zu können. Seine Krankenkasse erhob daraufhin sowohl auf die Kapitalleistung als auch auf die laufende Rente Beiträge zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung. Der Kläger klagte gegen diese Praxis – erfolglos.
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen bestätigte die Rechtmäßigkeit der Beitragserhebung. Die maßgeblichen Beitragsverfahrensgrundsätze des GKV-Spitzenverbandes sehen vor, dass Versorgungsbezüge wie Kapitalleistungen der bAV und Renten der gesetzlichen Rentenversicherung bei freiwillig Versicherten beitragspflichtig sind. Eine Ausnahme kommt nur in Betracht, wenn zwischen den Geldmitteln eine wirtschaftliche Identität besteht. Im vorliegenden Fall sei dies jedoch zweifelhaft, da die gesetzliche Rente nicht auf angespartem Kapital, sondern auf einem Umlagesystem beruhe.
Wer vorzeitig in Rente gehen möchte, sollte die Beitragsbelastung in seine Planung einbeziehen. Eine private Krankenzusatzversicherung oder eine gezielte Beratung zur Altersvorsorge kann helfen, mögliche finanzielle Lücken abzusichern. Wir beraten Sie dazu gerne.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Kläger hat Revision zum Bundessozialgericht eingelegt, da die Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung ist.