Ramsay aktuell

Bin ich ausreichend versichert?
Diese Frage sollte sich jeder einmal im Jahr stellen. Am Mittwoch war einer unserer Kollegen wieder einmal als ehrenamtlicher Feuerwehrmann die ganze Nacht beschäftigt. Aufgrund

Moin! Moin!
Gerade haben wir wieder zwei Fälle in unserem Kundenkreis gehabt, daher wollen wir das Thema nochmal ins Gedächtnis rufen. Mit dem BGH Urteil vom 20.10.2021

BGH-Urteil: Undichte Fuge im Bad
Wasserschäden, die durch eine undichte Fuge zwischen Duschwanne und Wand entstehen, sind nicht durch die Leitungswasser-Versicherung abgedeckt. Daher muss die Gebäudeversicherung nicht für den Schaden

Windschutzscheibe kaputt? WinTec hilfT!
Wer kennt es nicht? Steinschlag, Scheibe beschädigt, oder gar gerissen. Es muss nicht immer der große Autoglaser aus der Werbung sein, wir haben für Sie

Reifenwechsel = Versicherungswechsel !
Der Booster für Ihre KFZ Versicherung ! Bis zum 30.11. heißt es wieder Preise vergleichen und Beiträge sparen.Sprechen Sie uns gerne an, kostenlos und unverbindlich.Mit

angeheuert auf dem Ramsay Kutter 🙂
Moin zusammen! Ich bin der Neue! Die gute Ute hat Ihren wohlverdienten Ruhestand angetreten, dass bedeutet aber nicht, das Ihre Arbeit wegfällt. Getreu dem Motto:
Immer up to date auf dem Versicherungsmarkt
Keine Begünstigung für nichteheliche Lebensgemeinschaften bei der Erbschaftsteuer
Partner, die nicht verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, sollen weiterhin nicht in den Genuss der steuerlichen Vorteile der Steuerklasse I kommen.
Die Bundesregierung sieht dafür keine verfassungsrechtliche Verpflichtung und hält am bisherigen System fest. Nach aktuellem Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht profitieren Ehepartner, eingetragene Lebenspartner sowie Kinder und Enkel von erheblichen steuerlichen Begünstigungen. Sie fallen in die günstige Steuerklasse I, die hohe Freibeträge und niedrigere Steuersätze vorsieht. Die Bundesregierung hat nun klargestellt, dass sie keine Gründe sieht, auch Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften in diese Steuerklasse aufzunehmen.
Die Regierung begründet ihre Haltung damit, dass eine Gleichbehandlung von nichtehelichen Lebensgemeinschaften mit Ehen oder eingetragenen Lebenspartnerschaften verfassungsrechtlich nicht geboten sei. Die bestehenden Regelungen erfüllten die Anforderungen, die sich aus dem Grundgesetz und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ergäben. Demnach sind die aktuellen steuerlichen Begünstigungen für Vermögensübertragungen innerhalb der Kernfamilie ausreichend und angemessen.
Die steuerliche Planung bei Erbschaften und Schenkungen hängt damit weiterhin stark vom Familienstand abhängt. Unverheiratete Paare, die gemeinsam wirtschaften oder sich gegenseitig absichern wollen, sollten sich dieser Unterschiede bewusst sein und gegebenenfalls rechtzeitig Vorsorge treffen – etwa durch Testament, Erbvertrag oder den Abschluss von Versicherungen, die im Todesfall finanzielle Sicherheit bieten. Ohne solche Maßnahmen können im Erbfall deutlich höhere Steuerbelastungen anfallen als bei verheirateten Paaren.