Ramsay aktuell

Unser Crewmitglied geht von Bord
Ute Eiserbeck verlässt unsere Mannschaft und quittiert ihren aktiven Dienst. In der Schadensabwicklung war Sie unser Fels in der Brandung und hat so manchen Schadensfall

Vielleicht unwahrscheinlich?
Die Presse überschlägt sich derzeit mit der Berichterstattung zu Überschwemmungsschäden, die regional ein katastrophales Ausmaß annehmen ! Menschen verlieren ihren Wohnsitz, Häuser stürzen ein oder

Tag der Versicherung
Und wir helfen natürlich auch, wenn es darauf ankommt. Egal ob Sie einen Schadensfall oder einfach eine Frage haben. Wir sind für Sie da!

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Ramsay goes social
Willkommen bei der Ramsay Assekuranzmakler GmbH digital. Der Einstieg in die sozialen Medien ist geschafft, jede Menge News, Beiträge und Wissenswertes rund um den Versicherungsmarkt

Digitale Mehrwerte
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Keine Begünstigung für nichteheliche Lebensgemeinschaften bei der Erbschaftsteuer
Partner, die nicht verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, sollen weiterhin nicht in den Genuss der steuerlichen Vorteile der Steuerklasse I kommen.
Die Bundesregierung sieht dafür keine verfassungsrechtliche Verpflichtung und hält am bisherigen System fest. Nach aktuellem Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht profitieren Ehepartner, eingetragene Lebenspartner sowie Kinder und Enkel von erheblichen steuerlichen Begünstigungen. Sie fallen in die günstige Steuerklasse I, die hohe Freibeträge und niedrigere Steuersätze vorsieht. Die Bundesregierung hat nun klargestellt, dass sie keine Gründe sieht, auch Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften in diese Steuerklasse aufzunehmen.
Die Regierung begründet ihre Haltung damit, dass eine Gleichbehandlung von nichtehelichen Lebensgemeinschaften mit Ehen oder eingetragenen Lebenspartnerschaften verfassungsrechtlich nicht geboten sei. Die bestehenden Regelungen erfüllten die Anforderungen, die sich aus dem Grundgesetz und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ergäben. Demnach sind die aktuellen steuerlichen Begünstigungen für Vermögensübertragungen innerhalb der Kernfamilie ausreichend und angemessen.
Die steuerliche Planung bei Erbschaften und Schenkungen hängt damit weiterhin stark vom Familienstand abhängt. Unverheiratete Paare, die gemeinsam wirtschaften oder sich gegenseitig absichern wollen, sollten sich dieser Unterschiede bewusst sein und gegebenenfalls rechtzeitig Vorsorge treffen – etwa durch Testament, Erbvertrag oder den Abschluss von Versicherungen, die im Todesfall finanzielle Sicherheit bieten. Ohne solche Maßnahmen können im Erbfall deutlich höhere Steuerbelastungen anfallen als bei verheirateten Paaren.