Ramsay aktuell

Mithaftung bei Verkehrsunfällen
Der heutige Beitrag zum Freitag beschäftigt sich mit der Haftung im Straßenverkehr. Wir zählen auch einige Entsorgungsunternehmen zu unseren Kunden. Gerade diese haben einige Herausforderungen

KFZ Versicherung
Wie hängen die Versicherungs-Beiträge mit den Schadenzahlungen zusammen? Im heutigen Beitrag zum Freitag möchten wir auf ein Thema hinweisen, welches seit einiger Zeit vermehrt zu

Beitrag zum Freitag – Überschwemmung
Überschwemmung welche Versicherung ist wofür?

Unwetter, Starkregen, Überschwemmung
So sah es diese Woche wohl in einigen Gegenden der Republik aus. Wenn sie auch einen Schaden haben, dokumentieren Sie bitte per Foto, machen Sie

Kommunikation ? Mit Allen Mitteln !
Heute möchten wir in unserem Beitrag zum Freitag unseren Kunden aus dem Schaustellergewerbe ein paar Neuigkeiten übermitteln. Die Digitalisierung lässt uns ja alle nicht los.

Klimawandel, Erneuerbare Energien, Zero-Emission…
Wir befinden uns in einer sich schnell ändernden Zeit. Viele Änderungen zwingen uns zum schnellen Handeln und zur Anpassung unserer Lebensumstände. Jeder Hauseigentümer hat zumindest
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ADHS kann Anspruch auf Eingliederungshilfe begründen
ADHS kann als seelische Störung im Sinne des Sozialgesetzbuchs anerkannt werden. Im Einzelfall begründet das einen Anspruch auf Eingliederungshilfe.
Entsprechend urteilte das Verwaltungsgericht Hannover. Im Prozess ging es um einen neunjährigen Grundschüler mit einer fachärztlich diagnostizierten einfachen Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung mit deutlicher sozialer Beeinträchtigung. Seit der ersten Klasse erhielt er Eingliederungshilfe in Form einer Schulassistenz. Das Jugendamt hatte diese Hilfe zunächst bewilligt, lehnte später eine Fortführung ab. Begründet wurde dies mit einer internen Weisung, wonach ADHS für sich genommen keine seelische Störung darstelle und daher keinen Anspruch auf Eingliederungshilfe begründe. Das Verwaltungsgericht Hannover widersprach dieser Auffassung ausdrücklich. Das Gericht betonte, dass nicht jedes Kind mit ADHS automatisch Anspruch auf eine Schulassistenz habe. Entscheidend sei stets eine individuelle Prüfung, ob eine (drohende) Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft vorliege. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.