Ramsay aktuell

Unser Crewmitglied geht von Bord
Ute Eiserbeck verlässt unsere Mannschaft und quittiert ihren aktiven Dienst. In der Schadensabwicklung war Sie unser Fels in der Brandung und hat so manchen Schadensfall

Vielleicht unwahrscheinlich?
Die Presse überschlägt sich derzeit mit der Berichterstattung zu Überschwemmungsschäden, die regional ein katastrophales Ausmaß annehmen ! Menschen verlieren ihren Wohnsitz, Häuser stürzen ein oder

Tag der Versicherung
Und wir helfen natürlich auch, wenn es darauf ankommt. Egal ob Sie einen Schadensfall oder einfach eine Frage haben. Wir sind für Sie da!

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Ramsay goes social
Willkommen bei der Ramsay Assekuranzmakler GmbH digital. Der Einstieg in die sozialen Medien ist geschafft, jede Menge News, Beiträge und Wissenswertes rund um den Versicherungsmarkt

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ADHS kann Anspruch auf Eingliederungshilfe begründen
ADHS kann als seelische Störung im Sinne des Sozialgesetzbuchs anerkannt werden. Im Einzelfall begründet das einen Anspruch auf Eingliederungshilfe.
Entsprechend urteilte das Verwaltungsgericht Hannover. Im Prozess ging es um einen neunjährigen Grundschüler mit einer fachärztlich diagnostizierten einfachen Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung mit deutlicher sozialer Beeinträchtigung. Seit der ersten Klasse erhielt er Eingliederungshilfe in Form einer Schulassistenz. Das Jugendamt hatte diese Hilfe zunächst bewilligt, lehnte später eine Fortführung ab. Begründet wurde dies mit einer internen Weisung, wonach ADHS für sich genommen keine seelische Störung darstelle und daher keinen Anspruch auf Eingliederungshilfe begründe. Das Verwaltungsgericht Hannover widersprach dieser Auffassung ausdrücklich. Das Gericht betonte, dass nicht jedes Kind mit ADHS automatisch Anspruch auf eine Schulassistenz habe. Entscheidend sei stets eine individuelle Prüfung, ob eine (drohende) Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft vorliege. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.